Präklusion im ArbR | Arbeitsrecht
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Präklusion im ArbR | Arbeitsrecht
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Will ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Andernfalls gilt die Kündigung als rechtswirksam. Der Arbeitnehmer ist mit seinen Einwendungen ausgeschlossen. Dies betrifft neben der (fehlenden) sozialen Rechtfertigung auch sonstige Unwirksamkeitsgründe. Allerdings sind nicht sämtliche Fehler heilbar. Bei dieser speziellen Feststellungsklage gilt ein erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff. Bei Wiederholungskündigungen kann daher ein sog. Schleppnetzantrag hilfreich sein...
Der Beitrag greift typische Fragestellungen aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit.
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