Immobilie auf GmbH übertragen | Gestaltungsoptionen
Steuerberater Marian Schildhorn
0:00 / 0:00
Immobilie auf GmbH übertragen | Gestaltungsoptionen
7 956 просмотров · 5 л. назад
Steuerberater Marian Schildhorn
1,19 тыс. подписчиков
7 956 просмотров · 5 л. назад
In diesem Video wird aufgezeigt, wie ein Alleingesellschafter seine Immobilie zu einem unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegenden Preis veräußert und nur auf den niedrigeren Kaufpreis mit der Grunderwerbsteuer belastet ist. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung. In den Fällen des § 8 II GrEStG findet die Ersatzbemessungsgrundlage Anwendung. Dabei ist die Ersatzbemessungsgrundlage auf Einbringungen anzuwenden. Bei einem Veräußerungsvorgang bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung, also nach dem Kaufpreis (§ 8 I i.V.m. § 9 I Nr. 1 GrEStG). Die Grunderwerbsteuer wird auch dann nach dem Wert der Gegenleistung berechnet, wenn die Gegenleistung der Höhe nach so niedrig ist, dass sie zum Verkehrswert nicht in einem nach der Verkehrsanschauung vernünftigen Verhältnis steht. Jedoch ist unabhängig davon, ob eine Einbringung oder eine Veräußerung zu Grunde liegt, § 23 EStG zu beachten. Danach kann eine Immobilie nur dann ertragsteuerfrei auf die GmbH übertragen werden, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung/verdeckter Einlage mehr als 10 Jahre liegen.
0:00 Einleitung und Intro
0:14 Steuerliche Problematiken bei der Grundstücksübertragung
0:38 Grunderwerbsteuer//Bemessungsgrundlage
2:09 Spekulationsgewinn//privates Veräußerungsgeschäft
3:15 steuerliche Folgen auf Ebene der GmbH
3:47 Fazit und Zusammenfassung
Blogbeitrag: https://schildhorn-steuerberater.de/u...
Marian Schildhorn: https://schildhorn-steuerberater.de/k...
Steuerberater Marian Schildhorn ist selbständiger Steuerberater in Heidelberg. Seine Kanzlei hat sich auf die Bereiche des internationalen Steuerrechts, Unternehmenssteuerrechts und Steuerverfahrensrecht spezialisiert. Er ist Mitautor steuerrechtlicher Fachbücher, insbesondere zum Thema Unternehmensnachfolge und internationalem Steuerrecht. Seit 2015 ist er Lehrbeauftragter an Hochschulen und Hochschuldozent im Bereich des Ertragsteuerrechts und Umsatzsteuerrechts. Vor seiner Tätigkeit als Steuerberater wurde er bei der baden - württembergischen Finanzverwaltung als Fachprüfer eingesetzt.
Direktkontakt:
E-Mail: info@schildhorn-steuerberater.de
Telefon: 06223 / 800960
Website: https://schildhorn-steuerberater.de/
---
Der Kanalbetreiber übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Kanalbetreiber, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Kanalbetreibers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kanalbetreiber behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.