Du fährst ILLEGAL und weißt es nicht – 5 Wohnmobile sind ab Werk zu schwer
Albert Rottmann
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Du fährst ILLEGAL und weißt es nicht – 5 Wohnmobile sind ab Werk zu schwer
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Albert Rottmann
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Ein Wohnmobil mit sieben Metern Länge und vier Sitzplätzen muss in Europa eine Mindestzuladung von 110 Kilogramm haben. Das ist die gesetzliche Untergrenze, und sie ergibt sich aus einer Formel: zehn mal die Summe aus Sitzplätzen und Fahrzeuglänge in Metern.
Der ADAC rechnet für eine vierköpfige Familie mit 475 Kilogramm Reisegewicht: zwei Erwachsene à 75 kg, zwei Jugendliche à 50 kg, 25 kg Gepäck pro Person und 200 kg Zuschlag.
110 Kilo verlangt der Gesetzgeber. 475 Kilo braucht die Familie. Kein Hersteller bricht dabei ein Gesetz. Genau das ist das Problem.
0:00 110 Kilo erlaubt, 475 Kilo gebraucht
1:26 Die Formel: 10 x (Sitzplätze + Länge)
2:58 Fahrzeugschein Feld F.2 und Feld G
4:34 Der Frischwassertank und die Fahrstellung
5:39 Die Sitzplatzfalle
6:54 Was die Sonderausstattung wirklich wiegt
8:08 250 Kilo Zubehör bei 110 Kilo Mindestzuladung
9:52 Was der ADAC tatsächlich gewogen hat
10:30 Die Fahrzeuge, die überladen waren
11:55 Bußgelder in Deutschland
12:36 1.734 Euro in Italien, 5.000 Euro in Österreich
14:35 Die vier Schritte für dein eigenes Fahrzeug
16:23 Die eine Frage an den Verkäufer
17:30 Was belegt ist
18:37 Fahr zur Waage
DIE VIER SCHRITTE
1. Fahrzeugschein: Feld F.2 minus Feld G = deine Zuladung auf dem Papier.
2. Mindestzuladung prüfen: 10 x (Sitzplätze + Länge in Metern).
3. Zu einer öffentlichen Waage fahren, beladen wie im Urlaub. Nur diese Zahl zählt.
4. Zu schwer? Wasser erst am Ziel tanken, Ballast raus, ggf. Auflastung prüfen.
WAS DIE SONDERAUSSTATTUNG WIEGT
Markise 30-40 kg • Fahrradträger mit zwei E-Bikes 80-90 kg • Dachklimaanlage 28-36 kg plus 3-4 kg Innenblende • Hubbett 40-50 kg • zweite Blei-Batterie ca. 30 kg • Solaranlage 10-15 kg • Tankvergrößerung 60 auf 90 Liter 23 kg
Sparen: zwei Alu-Gasflaschen statt Stahl ca. 15 kg • Lithium statt Blei-AGM 13-20 kg pro Batterie
QUELLEN
Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 (Mindestnutzlast 10 x (n + L); Masse in fahrbereitem Zustand mit 75 kg Fahrer, 90 % Kraftstoff, Gasflasche und der vom Hersteller angegebenen Frischwassermenge; Toleranz ±5 %) • ADAC, Zuladung von Wohnmobilen: gewogene Modelle, ADAC Reisegewicht für Familien von 475 kg, Bußgelder in Deutschland, Italien und Österreich • promobil zur eigenen Wiegemethode (Wassertank, Boiler und Leitungsnetz zu 100 %, nicht nur Fahrstellung) und zu Gewichten von Ausstattung und Zubehör • OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.01.2015, Az. 26 U 31/14 (zu geringe Zuladung als Sachmangel, Rücktritt vom Kaufvertrag) • OLG Nürnberg zu unzutreffenden Gewichtsangaben im Luxussegment • OLG Hamm, Az. 11 U 151/07 (Anspruch zurückgewiesen) • ADAC Rechtsprechungsübersicht Wohnmobil und Wohnwagen • Bußgeldkatalog für Überladung bis 3,5 t (ab 5 % 10 €, ab 20 % 95 € und ein Punkt, ab 30 % 235 €; Fahrer und Halter; in der Regel 5 % Toleranzabzug)
HINWEIS: Alle Angaben stammen aus den genannten öffentlich zugänglichen Quellen. Dieses Video behauptet nicht, dass ein Hersteller gegen Vorschriften verstößt oder ein Fahrzeug einen Sicherheitsmangel hat. Es geht ausschließlich um veröffentlichte Gewichtsangaben und um die gesetzliche Mindestzuladung. Die genannten Wiegeergebnisse stammen vom ADAC und beziehen sich auf die dort geprüften Fahrzeuge und Ausstattungen. Für dein eigenes Fahrzeug gilt allein die Zahl auf einer geeichten Waage. Bußgelder und Vorschriften ändern sich, Stand: Zeitpunkt der Veröffentlichung.