PlanTALK: Der Bau-Turbo – was bedeutet § 246e BauGB für Kommunen?
Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz
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PlanTALK: Der Bau-Turbo – was bedeutet § 246e BauGB für Kommunen?
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Mit dem Bau-Turbo (§ 246e BauGB) wurde eine neue, zeitlich befristete gesetzliche Regelung eingeführt, die Kommunen zusätzliche Möglichkeiten zur Beschleunigung von Bauvorhaben im Wohnungsbau eröffnen soll. Zunächst werden die neuen rechtlichen Regelungen des § 246e BauGB durch Maike Dierl (Anwaltskanzlei GGSC) erläutert. Anschließend erfolgt eine fachliche Einschätzung aus stadtplanerischer Perspektive durch die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e. V.
Die Veranstaltung ist Teil der Reihe PlanTALK – dem kompakten Online-Format zu kommunaler Planung und Klimaschutz. In 60 bis 90 Minuten bietet das Format Fachimpulse, Praxisbeispiele und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch für eine zukunftsfähige Stadt- und Ortsentwicklung.
Die Veranstaltung fand am 26.02.2026 statt.
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00:00:06 – 00:15:11 Begrüßung und Vorstellung
Lukas Weitz | Energieagentur Rheinland-Pfalz
Richard Ferlemann | LandesEntwicklungsAgentur Hessen
00:15:12 – 00:19:52 Umfragen
00:19:53 – 01:06:30 Vortrag: Neuregelungen des § 246e BauGB
Maike Dierl | [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]
01:06:31 – 01:10:15 Umfrage
01:10:16 – 01:36:30 Vortrag: Bewertung des Bauturbos aus städtebaulicher Sicht
Guido Spohr | Geschäftsführer der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL)
01:36:08 – 01:38:15 Umfrage und Ende der Veranstaltung
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