Lohnfortzahlung nach §616 BGB – Möglichkeit des Ausschlusses dieser Rechte durch Arbeitsvertrag
Sandra Flämig
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Lohnfortzahlung nach §616 BGB – Möglichkeit des Ausschlusses dieser Rechte durch Arbeitsvertrag
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Sandra Flämig
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Dr. Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Stuttgart erklärt, wie es sich mit der Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB verhält. Ob Arztbesuch, Krankheit des Kindes oder sehr nahen Angehörigen oder eine ähnlich gelagerte, unverschuldete Arbeitsverhinderung. Es können sich Entgeltfortzahlungsansprüche daraus ergeben.
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