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Neues BFH-Urteil + 500.000 € Steuerfalle! 🠖 Wie Familienheim wirklich steuerfrei erben?

Steuerberater Stefan Mücke

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Neues BFH-Urteil + 500.000 € Steuerfalle! 🠖 Wie Familienheim wirklich steuerfrei erben?

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Steuerberater Stefan Mücke
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Familienheim steuerfrei erben – aber wie weit reicht die Steuerbefreiung wirklich? Ein aktuelles BFH-Urteil bringt wichtige Klarheit zum Grundstücksbegriff. Gleichzeitig zeigt ein Fall des FG München, wie schnell Nießbrauch, Lebensmittelpunkt und eine falsche Gestaltung eine Steuerbefreiung von mehreren hunderttausend Euro kosten können ------------------------------------------------------------------------------------------------ ➤ ✏️ Blogbeitrag zum Familienheim: https://steuerfokus.de/familienheim ➤ 🖥️ BizzCalc - der neue und smarte Tischrechner: https://bizzcalc.de 👉 Auch Themenvorschläge für kommende Videos und Steuerfokus-Ausgaben sind jederzeit willkommen. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Familienheim erst ab der Haustüre und beim Nießbrauch? Urteil mit 500.000 € Steuerfalle! Familienheim steuerfrei erben – aber wie weit reicht die Steuerbefreiung wirklich? Ein aktuelles BFH-Urteil bringt wichtige Klarheit zum Grundstücksbegriff. Gleichzeitig zeigt ein Fall des FG München, wie schnell Nießbrauch, Lebensmittelpunkt und eine falsche Gestaltung eine Steuerbefreiung von mehreren hunderttausend Euro kosten können. 🏠⚖️ In diesem Video erklären wir, wann ein geerbtes Familienheim nach § 13 ErbStG steuerfrei bleiben kann und welche Voraussetzungen Erben unbedingt beachten sollten. Anhand eines aktuellen Falls des FG München geht es um ein Grundstück im Wert von rund 2,5 Mio. Euro und eine mögliche Erbschaftsteuer von knapp 500.000 Euro. Entscheidend waren unter anderem die tatsächliche Selbstnutzung, der Lebensmittelpunkt der Erbin und ein vermächtnisweise eingeräumtes Nießbrauchsrecht. Außerdem besprechen wir das neue BFH-Urteil vom 17.06.2026 (II R 27/23): Gehört nur das Flurstück mit dem Wohnhaus zum steuerfreien Familienheim – oder können auch angrenzende Garten- und Wegegrundstücke begünstigt sein? Der BFH stellt auf die bewertungsrechtliche „wirtschaftliche Einheit“ ab. Damit können auch mehrere gemeinsam genutzte Flurstücke von der Steuerbefreiung erfasst werden. 🌳🏡 Sie erfahren außerdem: ✅ welche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gelten ✅ warum Nießbrauch beim Familienheim problematisch sein kann ✅ wann die 200-m²-Grenze für Kinder geift ✅ weshalb die 10-jährige Selbstnutzung und eine spätere Grundstücksteilung gefährlich werden können ✅ welche Gestaltungen teure Fehler vermeiden können 💬 Haben Sie Fragen zum Familienheim, Nießbrauch oder zur Erbschaftsteuer? Schreiben Sie uns gerne in die Kommentare. #erbschaftsteuer #erbschaft #steuern #familienheim #nießbrauch #steuerfokus #erbe ------------------------------------------------------------------------------------------------ Sprecher: Steuerberater Stefan Mücke Partner der BVWM PartG Frühlingstr. 10-12 63839 Kleinwallstadt https://www.muecke.tax/ ------------------------------------------------------------------------------------------------ Hinweise und Haftungsausschluss Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Betreiber des YouTube-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt