Geisterbahn - Haunted Mansion - Hinzen (NL) [Trailer] #HauntedMansion - Clip by CoolKirmes
Coolkirmes Media | European Funfair
0:00 / 0:00
Geisterbahn - Haunted Mansion - Hinzen (NL) [Trailer] #HauntedMansion - Clip by CoolKirmes
1 781 просмотр · 4 г. назад
Coolkirmes Media | European Funfair
4,78 тыс. подписчиков
1 781 просмотр · 4 г. назад
Geisterbahn Haunted Mansion von der Schaustellerfamilie Hinzen (NL).
Gosetto Dark Ride. Scary House.
Willkommen im Haunted Mansion
Der einzigen Etagen Geisterbahn mit hängenden, drehenden, vibrierenden und kippenden Gondeln.
Technische Daten:
Hersteller: Gosetto (I)
Front: 29,00 Meter
Tiefe: 9,00 Meter
Höhe: 11,00 Meter
Anschluss: 40 kW
Mitgeführte Fahrzeuge:
1 Packwagen (12 x 2,5 m)
1 Wohnwagen (14 x 5 m)
1 Personalwagen (9 x 2,5 m)
3 LKW (9 x 2,5)
Quelle: https://www.johanhinzen.com
#HauntedMansionHinzen
#Geisterbahn
#Haunted
#Mansion
#Hinzen
#Kirmesmomente
#Kirmes2022
#Coolkirmes
Lasst mir gerne ein Daumen nach oben da wenn es euch gefallen hat und ein kostenlos ABO da.
Bis Bald euer CoolKirmes Kanal !!!
Support: ⤵
💲Paypal spende: https://www.paypal.com/paypalme/CoolK...
Website: coolkirmes.jimdofree.com
FACEBOOK : https://www.facebook.com/profile.php?...
INSTAGRAM: / coolkirmes
twitter: / coolkirmes
Tumblr: https://www.tumblr.com/blog/coolkirmes
TikTok: https://www.tiktok.com/@coolkirmes?la...
YouTube Channel: / @coolkirmes
Datenschutz:
Für alle die auf den Videos zu sehen sind, gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass ich eure Einwilligung nicht benötige, um das Video zu veröffentlichen.
§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.