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Altersvorsorge 2027: Was die Riester-Reform für dein Eigenheim bedeutet

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

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Altersvorsorge 2027: Was die Riester-Reform für dein Eigenheim bedeutet

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Kurz gesagt: Riester wird nicht abgeschafft, sondern reformiert. Ab dem 1.1.2027 löst das AVRG (Altersvorsorge-Reformgesetz) die alte Fördersystematik durch höhere Zulagen und einfachere Regeln ab. Die beiden Hosts von Hausplaudern, Florian Rußler und Luca Florit, erklären in dieser Podcastfolge, was sich konkret bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) ändert, rechnen Beispiele durch und klären, ob und wann bestehende Riester-Sparer:innen handeln müssen. 📋 Das nimmst du aus dieser Folge mit Kein Aus für Riester: Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter - ein Wechsel in die neue Förderung ist freiwillig. Neue Förderlogik: 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € - macht bis zu 540 € Grundzulage im Jahr statt bisher 175 €. Einheitliche Kinderzulage: Statt 185 € bzw. 300 € je nach Geburtsjahr gibt es künftig einheitlich bis zu 300 € pro Kind. Berufseinsteigerbonus: Wer vor dem 25. Geburtstag einsteigt, erhält einmalig 200 € zusätzlich zur Grundzulage. Neue Zielgruppen: Ab 2027 sind erstmals auch Selbstständige, Freiberufler:innen und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt. Wohnförderkonto bleibt: Die Eigenheimrente bleibt an die nachgelagerte Besteuerung über das Wohnförderkonto gekoppelt - das Prinzip ändert sich nicht, wird aber vereinfacht. ⏱️ Kapitel 00:00 Intro: Was ändert sich zum 1.1.2027 bei der Altersvorsorge? 00:42 Was bedeutet AVRG eigentlich? 01:35 Gute oder schlechte Reform für Sparer:innen? 02:11 Nicht nur das Altersvorsorge-Depot: Der Fokus liegt auf der Eigenheimrente 03:55 Die neue Förderlogik: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 € 05:04 Verdreifachung der Grundzulage & neue einheitliche Kinderzulage 06:13 Auch für junge Menschen und Studierende attraktiv 07:26 Riester wird nicht abgeschafft: Bestandsschutz & Berufseinsteigerbonus 08:11 Deckelung bei 6.840 Euro für zusätzliche Einzahlungen 08:47 Neu: Auch Selbstständige und Freiberufler:innen förderberechtigt 09:27 AVRG-Rechner auf schwaebisch-hall.de & das Image-Problem von Riester 11:52 Wie die Eigenheimrente beim Eigenkapitalaufbau hilft 13:48 Auszahlung im Alter: Wie funktioniert das Wohnförderkonto? 17:23 Rechenbeispiel: 1.800 Euro im Jahr sparen 19:21 Muss ich jetzt handeln? Kündigen vs. Wechseln 22:56 Die Kernbotschaften der Folge 🎧 Jetzt reinhören Diese Folge und alle weiteren Episoden von Hausplaudern findest du hier in unserem YouTube-Kanal oder auf Spotify, Apple Podcasts und allen gängigen Podcast-Plattformen. Abonniere unseren Kanal, damit dir keine neue Folge entgeht. 🧮 Rechnet selbst nach Auf unserer Website findest du den passenden Artikel zum AVRG inklusive Fördercheck - dort kannst du direkt eingeben, was die Reform konkret für dich bedeutet: https://www.schwaebisch-hall.de/foerd... _______________________________________ Häufige Fragen Was ist das AVRG (Altersvorsorge-Reformgesetz)? Das AVRG reformiert ab dem 1.1.2027 die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge in Deutschland, inklusive der Eigenheimrente (Wohn-Riester). Es ersetzt die bisherige Riester-Systematik nicht komplett, sondern führt eine einfachere und höhere Förderung ein. Wird die Riester-Rente 2027 abgeschafft? Nein. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert mit der bisherigen Förderung weiter. Ab 2027 gibt es zusätzlich eine neue, einfachere Fördersystematik, in die man freiwillig wechseln kann. Wie hoch ist die neue Grundzulage bei der Eigenheimrente? Bis zu 540 Euro pro Jahr: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro, für weitere Beiträge bis 1.800 Euro sind es 25 Cent je Euro. Wie hoch ist die neue Kinderzulage? Die Kinderzulage liegt künftig einheitlich bei bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr - unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes, und schon ab einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr (25 Euro im Monat) in voller Höhe. Können Selbstständige und Freiberufler:innen von der Eigenheimrente profitieren? Ja. Ab 2027 sind erstmals auch Selbstständige, Freiberufler:innen und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt - bisher waren sie von der Förderung ausgeschlossen. Muss ich als bestehender Riester-Sparer jetzt etwas tun? Nein, akuter Handlungsbedarf besteht nicht. Bestehende Verträge laufen dank Bestandsschutz einfach weiter. Ein Wechsel in die neue Förderung ist ab dem 1.1.2027 freiwillig und jederzeit möglich - wer unsicher ist, sollte sich vorab beraten lassen.