Inkasso beauftragen als Betrieb: Wer zahlt die Kosten? 2 Bedingungen und die Grenze in Euro
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Inkasso beauftragen als Betrieb: Wer zahlt die Kosten? 2 Bedingungen und die Grenze in Euro
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⚠️ Werbung · Du willst als Betrieb ein Inkasso beauftragen: Wer zahlt die Kosten? Dein Kunde, aber nur unter zwei Bedingungen. Er war schon in Verzug, als du das Inkasso beauftragt hast, und er erstattet höchstens, was ein Anwalt für dieselbe Arbeit bekommen würde. Was darüber liegt oder bei einem zahlungsunfähigen Kunden anfällt, trägst du, je nach Vertrag mit dem Inkassobüro.
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Ich bin kein Anwalt. Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern die Rechtslage, allgemein erklärt.
Im Video:
Was ein Inkassobüro darf: anschreiben, Raten vereinbaren, Mahnbescheid beantragen. Streiten vor Gericht darf es nicht (§ 79 Abs. 2 ZPO)
Bedingung 1: Verzug schon vor dem Auftrag (§§ 280, 286 BGB)
Bedingung 2: höchstens die Anwaltsvergütung (§ 13e RDG). Unbestritten in der Regel 0,9 Gebühren, einfacher Fall 0,5 (VV RVG Nr. 2300)
Rechenbeispiel 1.200 €: rund 141 € im Normalfall, rund 81 € im einfachen Fall. Bei Geschäftskunden wird die 40-€-Pauschale angerechnet (§ 288 Abs. 5 BGB)
Der Vertrag mit dem Inkassobüro: Kosten, wenn beim Kunden nichts zu holen ist
Seriöse Büros erkennen: Registrierung beim Bundesamt für Justiz (§ 10 RDG), Rechtsdienstleistungsregister
Kunde bestreitet? Dann zum Anwalt (§ 13f RDG)
Inkasso oder Mahnbescheid, und die Unterlagen für die Übergabe
Vorher im Kanal: Verzug, Zinsen und Zahlungserinnerung: • Zahlungserinnerung: 3 Mahnungen sind ein M...
Den Mahnbescheid selbst beantragen: • Mahnbescheid beantragen: 5 Schritte online...
Kapitel:
00:00 Inkasso beauftragen: Wer zahlt die Kosten?
01:06 Was ein Inkassobüro darf und was nicht
01:36 Bedingung 1: Verzug vor dem Auftrag
01:59 Bedingung 2: höchstens die Anwaltsgebühr
02:24 Rechenbeispiel: 1.200 Euro Forderung
02:56 Der Vertrag mit dem Inkassobüro
03:26 Seriöses Inkasso erkennen: das Register
03:56 Kunde bestreitet? Dann zum Anwalt
04:22 Inkasso oder Mahnbescheid?
04:45 Die Übergabe: diese Unterlagen
05:54 Zusammengefasst
06:13 Deine 5 Minuten für heute
Rechtsstand: RDG §§ 10, 13a, 13e, 13f, BGB §§ 280, 286, 288, RVG § 13 und VV Nr. 2300, 7002, ZPO § 79, Normwortlaute abgerufen bei gesetze-im-internet.de am 03.10.2026. Regeln ändern sich, bitte gegenprüfen und im Zweifel anwaltlich beraten lassen.
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