Folge #3 - Neue Ausbildungsverordnung im Stuckateur-Handwerk mit Frank Schweizer
Kompetenzzentrum für Ausbau und Fassade
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Folge #3 - Neue Ausbildungsverordnung im Stuckateur-Handwerk mit Frank Schweizer
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Neue Ausbildungsverordnung: Was ändert sich für Betriebe, Azubis und die ÜBA? | Videopodcast Folge 3
Die neue Ausbildungsverordnung ist zum 1. August 2026 in Kraft getreten. Damit gilt sie für neue Ausbildungsverhältnisse, die beispielsweise zum 1. September 2026 oder zu einem späteren Zeitpunkt beginnen.
Doch was bedeutet das konkret für Ausbildungsbetriebe, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie für die Überbetriebliche Ausbildung?
In der 3. Folge unseres Videopodcasts sprechen wir mit Frank Schweizer, unserem Zentrumsleiter, ausführlich über die neue Ausbildungsverordnung und darüber, wie die Neuerungen in der Ausbildungspraxis umgesetzt werden. Frank Schweizer war gemeinsam mit dem HPI an der Erarbeitung der neuen Unterweisungspläne für die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) beteiligt. Die Unterweisungspläne für das 1. Lehrjahr sind bereits fertiggestellt. Die Pläne für die weiteren Ausbildungsjahre folgen in den kommenden Monaten.
🎙️ Darum geht es in dieser Folge:
• Welche Neuerungen bringt die neue Ausbildungsverordnung?
• Für welche neuen Ausbildungsverhältnisse gilt sie?
• Was müssen Ausbildungsbetriebe bei der Umsetzung beachten?
• Wie verändern sich Ausbildungsinhalte und Ausbildungsabläufe?
• Welche Rolle spielen Digitalisierung und moderne Technologien künftig in der Ausbildung?
• Was ändert sich in der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA)?
• Was sind Wahlmodule und welche Möglichkeiten bieten sie?
• Wie können Betriebe die Modernisierung der Ausbildung für ihre eigene Nachwuchsgewinnung nutzen?
• Wie lassen sich moderne Ausbildungsinhalte auf Social Media zeigen, um neue Azubis anzusprechen?
Die neue Ausbildungsverordnung soll die berufliche Ausbildung stärker an die heutige Arbeitswelt anpassen. Neben handwerklichen Fachkompetenzen gewinnen digitale Prozesse, moderne Arbeitsmethoden, neue Technologien und zukunftsorientierte Ausbildungsinhalte weiter an Bedeutung.
Für Ausbildungsbetriebe bietet das gleichzeitig eine große Chance: Wer moderne Ausbildung sichtbar macht, kann potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern authentisch zeigen, wie abwechslungsreich und zukunftsfähig eine Ausbildung im Handwerk heute ist.
Die Folge richtet sich besonders an Ausbildungsbetriebe, Ausbilderinnen und Ausbilder, Unternehmer, Meister, Berufsschulen, ÜBA-Ausbildungsstätten, Auszubildende und alle, die sich mit der Zukunft der beruflichen Bildung im Handwerk beschäftigen.
▶️ Jetzt Folge 3 ansehen und erfahren, welche Veränderungen durch die neue Ausbildungsverordnung auf Ausbildungsbetriebe, Azubis und die ÜBA zukommen.
Kompetenzzentrum im Branchenzentrum Ausbau und Fassade – Berufsförderungsgesellschaft mbH
Siemensstraße 6 – 8
71277 Rutesheim
Handelsregister: HRB 9992
Registergericht: Registergericht Stuttgart
Vertreten durch:
Hauptgeschäftsführer Thomas Arnold
Telefon +49 7152 30550 -200