Sifa & Unterweisung: Wer trägt eigentlich die Verantwortung?
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Sifa & Unterweisung: Wer trägt eigentlich die Verantwortung?
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034: 👉 https://safetyspot.de/ | Darf eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eigentlich Beschäftigte unterweisen?
Die Frage wird in der Praxis immer wieder diskutiert – vor allem, weil Fachkräfte für Arbeitssicherheit fachlich oft genau die Personen sind, die Unterweisungen besonders gut durchführen können.
Trotzdem gibt es einen wichtigen Punkt: Eine Sifa ist in ihrer Funktion grundsätzlich nicht weisungsbefugt. Genau deshalb unterscheidet die DGUV zwischen fachlicher Mitwirkung und der eigenverantwortlichen Durchführung einer Unterweisung.
In diesem Video erkläre ich das Thema möglichst praxisnah und ohne unnötiges Juristendeutsch.
Du erfährst unter anderem:
warum der Arbeitgeber grundsätzlich für die Unterweisung verantwortlich ist
warum eine Sifa zwar Inhalte vermitteln kann, aber nicht automatisch weisungsbefugt ist
was die DGUV Regel 100-001 dazu sagt
welche Rolle § 12 ArbSchG, § 6 ASiG und § 13 ArbSchG spielen
wann Pflichten auf andere Personen übertragen werden können
und wie ich Unterweisungen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Praxis handhabe
Alle Angebote im Überblick:
👉 https://safetyspot.de/
Nur geschäftliche Anfragen an:
verwaltung@safetyspot.de
Beste Grüße
René :)
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