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BAG: Kündigung nach Meldung des Chefs

Andreas Martin

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BAG: Kündigung nach Meldung des Chefs

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Andreas Martin
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BAG, Urteil vom 4.12.2025 – 2 AZR 51/25: Ein Pharmavertreter meldet einen Compliance-Verstoß seines Vorgesetzten und erhält kurz darauf noch in der Wartezeit eine Kündigung. Das BAG stellt klar, dass der Hinweisgeberschutz nach § 36 HinSchG nur greift, wenn die Kündigung tatsächlich Reaktion auf die Meldung ist – eine bloße zeitliche Nähe reicht nicht. Im konkreten Fall konnte der Arbeitgeber nachweisen, dass der Kündigungsentschluss bereits vor der Meldung gefallen war, sodass weder HinSchG noch § 612a BGB verletzt waren. Zudem entscheidet das BAG, dass Arbeitnehmer in der Wartezeit oder im Kleinbetrieb keinen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG haben. Wartezeit/ Probezeit Kündigungsgrund angeben / haben in Wartezeit Compliance-Verstoß Hinweisgeberschutz Maßregelungsverbot Podcastfolgen: 1. 10 häufige Irrtümer im Arbeitsrecht (https://open.spotify.com/episode/04Xm...) 2. LAG Hessen: Kündigung wegen Krankheit in Probezeit (https://open.spotify.com/episode/0K9Z...) 3. Probezeit und Kündigung (https://open.spotify.com/episode/3YIq...) Internetseite 1. Kündigung - allgemeine Informationen (https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-...) 2. TOP-Kündigungsgründe (https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-...) Homepage: ⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠ (https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-...) 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de Standort Marzahn: 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin 📍 Marzahner Promenade 22, 12679 Berlin 📞: 030 74 92 16 55 📥: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@anwalt-martin.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🌐: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.anwalt-martin.de/⁠⁠⁠⁠⁠⁠