BAG: Kündigung nach Meldung des Chefs
Andreas Martin
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BAG: Kündigung nach Meldung des Chefs
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Andreas Martin
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BAG, Urteil vom 4.12.2025 – 2 AZR 51/25: Ein Pharmavertreter meldet einen Compliance-Verstoß seines Vorgesetzten und erhält kurz darauf noch in der Wartezeit eine Kündigung. Das BAG stellt klar, dass der Hinweisgeberschutz nach § 36 HinSchG nur greift, wenn die Kündigung tatsächlich Reaktion auf die Meldung ist – eine bloße zeitliche Nähe reicht nicht. Im konkreten Fall konnte der Arbeitgeber nachweisen, dass der Kündigungsentschluss bereits vor der Meldung gefallen war, sodass weder HinSchG noch § 612a BGB verletzt waren. Zudem entscheidet das BAG, dass Arbeitnehmer in der Wartezeit oder im Kleinbetrieb keinen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG haben.
Wartezeit/ Probezeit
Kündigungsgrund angeben / haben in Wartezeit
Compliance-Verstoß
Hinweisgeberschutz
Maßregelungsverbot
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2. LAG Hessen: Kündigung wegen Krankheit in Probezeit (https://open.spotify.com/episode/0K9Z...)
3. Probezeit und Kündigung (https://open.spotify.com/episode/3YIq...)
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