Перейти к содержимому

BFH prüft: Zinsen & Aktien – ist diese Besteuerung verfassungswidrig? #Abgeltungsteuer

Steuerberater Stefan Mücke

0:00 / 0:00

BFH prüft: Zinsen & Aktien – ist diese Besteuerung verfassungswidrig? #Abgeltungsteuer

29 449 просмотров · 18 часов назад
Steuerberater Stefan Mücke
55,3 тыс. подписчиков
29 449 просмотров · 18 часов назад
Abgeltungsteuer auf Scheingewinne bei Zinsen und Aktiengewinnen? Der Bundesfinanzhof prüft im Verfahren VIII R 11/26, ob Kapitalerträge ohne Berücksichtigung des inflationsbedingten Kaufkraftverlusts besteuert werden dürfen. In diesem Video erfahren Sie, warum ein Einspruch gegen Ihren Einkommensteuerbescheid jetzt wichtig sein kann. ------------------------------------------------------------------------------------------------ ✏️ Steuerfokus zu Scheingewinnbesteuerung inkl. Mustereinspruch: https://steuerfokus.de/scheingewinnbe... ➤ 🖥️ BizzCalc - der neue und smarte Tischrechner: https://bizzcalc.de 👉 Auch Themenvorschläge für kommende Videos und Steuerfokus-Ausgaben sind jederzeit willkommen. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Abgeltungsteuer auf Scheingewinne bei Zinsen und Aktiengewinnen? Der Bundesfinanzhof prüft im Verfahren VIII R 11/26, ob Kapitalerträge ohne Berücksichtigung des inflationsbedingten Kaufkraftverlusts besteuert werden dürfen. In diesem Video erfahren Sie, warum ein Einspruch gegen Ihren Einkommensteuerbescheid jetzt wichtig sein kann. Wer Zinsen oder Gewinne aus Wertpapieren erzielt, muss diese im Privatvermögen grundsätzlich versteuern. Das Problem: Besteuert wird der nominale Gewinn – nicht unbedingt der reale Vermögenszuwachs nach Inflation. So kann es passieren, dass Sie auf dem Papier einen Gewinn erzielen, Steuern zahlen und Ihre Kaufkraft trotzdem sinkt. 📉💶 An zwei konkreten Beispielen zeigen wir, wie groß dieser Effekt sein kann: bei einem Tagesgeldkonto mit 200.000 Euro und bei einem Aktieninvestment von 100.000 Euro. Sie sehen, wie aus einem scheinbaren Gewinn nach Berücksichtigung von Steuer und Geldentwertung ein realer Verlust werden kann. Besonders spannend: Beim Bundesfinanzhof ist seit dem 20.08.2026 das Revisionsverfahren VIII R 11/26 anhängig. Dabei geht es ausdrücklich um die Frage, ob die Besteuerung von Kapitalerträgen ohne Berücksichtigung des inflationsbedingten Kaufkraft- und Vermögensverlusts verfassungsgemäß ist. ⚖️ Im Video erklären wir außerdem, warum aus Beratersicht ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid zur Sicherung Ihrer Rechte sinnvoll sein kann und was Sie dabei beachten sollten. 👉 Informationen zum Verfahren und einen Mustereinspruch finden Sie unter: steuerfokus.de/scheingewinnbesteuerung 💬 Wie sehen Sie die Besteuerung von Kapitalerträgen bei Inflation? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare. #steuern #abgeltungsteuer #kapitalerträge #zinsen #aktien ------------------------------------------------------------------------------------------------ Sprecher: Steuerberater Stefan Mücke Partner der BVWM PartG Frühlingstr. 10-12 63839 Kleinwallstadt https://www.muecke.tax/ ------------------------------------------------------------------------------------------------ Hinweise und Haftungsausschluss Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Betreiber des YouTube-Kanals ist die BizzMedia GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt, HRB 7413