Familienheim geerbt: Die 10-Jahres-Falle bei der Erbschaftsteuer
Kolb & Zerweck
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Familienheim geerbt: Die 10-Jahres-Falle bei der Erbschaftsteuer
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Elternhaus geerbt und alle sagen: "Familienheim ist steuerfrei"? Stimmt – aber nur unter Bedingungen, die du 10 Jahre lang einhalten musst. Verkaufst, vermietest oder ziehst du vorher aus, kann das Finanzamt die komplette Erbschaftsteuer rückwirkend nachfordern. Ich erkläre dir, worauf es bei Ehegatten und bei Kindern als Erben ankommt, welche Fristen gelten und welche Gründe das Finanzamt als Ausnahme akzeptiert.
In diesem Video erfährst du:
✅ Warum die Schenkung unter Ehegatten zu Lebzeiten oft der elegantere Weg ist
✅ Was die 10-Jahres-Behaltefrist beim Erbfall für Ehegatten bedeutet
✅ Warum bei Kindern nur 200 m² Wohnfläche steuerfrei sind – und was mit dem Rest passiert
✅ Was "unverzüglich einziehen" wirklich heißt (und wann Sanierung eine Ausnahme rechtfertigt)
✅ Welche Gründe fürs Finanzamt zählen (Pflegebedürftigkeit) – und welche nicht (Jobwechsel, "wir haben's uns anders überlegt")
▬ Kapitelübersicht ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
00:00 Familienheim geerbt: Die 10-Jahres-Steuerfalle
00:32 Intro Kanzlei
00:45 Familienheim-Steuerbefreiung: Die Grundlagen (§ 13 ErbStG)
01:24 Familienheim unter Ehegatten
03:50 Familienheim an Kinder
07:13 Zwingende Gründe laut BFH: Wann die Befreiung trotzdem bleibt
08:31 Diese Gründe akzeptiert das Finanzamt NICHT
09:39 Fazit
🎯 Für wen ist das Video relevant? Für alle, die ein Elternhaus geerbt haben, bald erben werden oder als GmbH-Geschäftsführer:in ihre private Vermögensnachfolge rechtzeitig regeln wollen.
👉 Hast du Fragen zu diesem oder anderen Themen? Schreib uns gerne in die Kommentare!
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