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[2] Der Ruf des Berges [DSA5 Brandans Pakt-Kampagne]

Meister Felix

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[2] Der Ruf des Berges [DSA5 Brandans Pakt-Kampagne]

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Meister Felix
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VA077 Der Ruf des Berges VA031 Ketten für die Ewigkeit VG9 Die Flusslande Spielercharaktere: Gerambolosch - Brilliantzwergischer Apothekarius aus Simiador Lubrax - Erzzwergischer Angroschgweihter aus Koschim Lolíen Morgentau - Auelfische Legendensängerin aus dem Reichsforst Pogolosch - Ambosszwergischer Söldner aus Murolosch Vattax - Hügelzwergischer Wasser-Geode vom großen Fluss ▬ Rechtliches ▬ „DAS SCHWARZE AUGE, AVENTURIEN, DERE, MYRANOR, THARUN, UTHURIA und RIESLAND sind eingetragene Marken der Significant Fantasy Medienrechte GbR. Die Verwendung der Grafiken in diesem Video erfolgt unter den von Ulisses Spiele erlaubten Richtlinien für Videoinhalte. Eine Verwendung über diese Richtlinien hinaus darf nur nach vorheriger schriftliche Genehmigung der Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH erfolgen.“ Sämtliche andere Bildrechte liegen bei den jeweiligen Künstlern und bleiben diesen erhalten. § 24.1 UrhG: Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 51 Zitate Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.