Steuerfrei → 500 € Arbeitsbrille für Mitarbeiter
Steuerlounge – Steuerberater für Friseure
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Steuerfrei → 500 € Arbeitsbrille für Mitarbeiter
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Steuerlounge – Steuerberater für Friseure
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🚀 Steuertipp → Steuerfrei → [500 €] Arbeitsbrille
Problem
Eine Lohnerhöhung ist teuer.
Damit 500 € netto bei Deinem Mitarbeiter ankommen, zahlst Du rund 1.200 € (Beispielwert).
Der Rest geht an Steuern und Sozialabgaben.
Lösung
Du kannst Deinem Mitarbeiter eine Arbeitsbrille zahlen.
Die Brille muss für die Arbeit am Arbeitsplatz nötig sein.
Zum Beispiel bei Arbeit am Bildschirm, an der Rezeption oder an der digitalen Kasse.
Oder bei präziser Arbeit wie Schneiden, Färben und Strähnen.
Oder wenn der Betriebsarzt sie empfiehlt.
Dann ist die Brille steuerfrei.
Dein Aufwand beträgt nur 500 €.
Steuerersparnis
Dein Mitarbeiter bekommt in beiden Fällen 500 €.
Nur Deine Kosten sind verschieden:
Normale Lohnerhöhung: Du zahlst 1.200 €
Steuerfreie Arbeitsbrille: Du zahlst 500 €
• Ersparnis je Mitarbeiter: 1.200 € − 500 € = 700 € einmalig
• Ersparnis bei 5 Mitarbeitern: 700 € × 5 = 3.500 € einmalig
Bonustipp
Auch Deine Minijobber bekommen die Arbeitsbrille steuerfrei.
Der Betrag zählt nicht zur Minijob-Grenze.
Das gilt auch für Deinen Partner, wenn er bei Dir als Minijobber angestellt ist.
Umsetzung
1. Dein Mitarbeiter kauft die Brille. Die Rechnung lautet auf Deinen Salon.
2. Du bezahlst die Rechnung.
3. Dein Steuerberater weist die 500 € in der Lohnabrechnung aus.
Die Steuerlounge ist der
Steuerberater für Friseure
→ Weniger Steuern.
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WICHTIG! Dieser Steuertipp ersetzt NICHT!!! die individuelle Beratung durch einen Steuerberater.