Einfamilienhaus Marktlage 2026 - das musst du jetzt wissen
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Einfamilienhaus Marktlage 2026 - das musst du jetzt wissen
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Ein Haus noch 2026 verkaufen – oder besser warten? Für bestimmte Altgrundstücke kann allein der Verkaufszeitpunkt einen Unterschied von mehreren Tausend Euro bei der Immobilienertragsteuer ausmachen.
In diesem Video erkläre ich:
warum die Preisvorstellungen von Verkäufern und Käufern häufig auseinanderliegen,
wie sich die Finanzierung nach dem Ende der KIM-V gestaltet,
wann ein Immobilienverkauf steuerfrei sein kann,
was als Altgrundstück gilt,
warum die effektive ImmoESt in bestimmten Fällen ab 2027 von 4,2 % auf 6 % des Verkaufspreises steigt und
worauf Erben sowie getrennte oder geschiedene Eigentümer besonders achten sollten.
KAPITEL
00:00 Einfamilienhaus 2026 verkaufen oder kaufen?
00:35 Erinnerungswert ist nicht automatisch Marktwert
02:16 Warum alte Vergleichspreise täuschen können
02:59 Finanzierung nach dem Ende der KIM-V
04:18 Wer kauft heute ein Einfamilienhaus?
05:49 Markt und Immobilienertragsteuer zusammendenken
06:10 Wann greift die Hauptwohnsitzbefreiung?
07:26 Wann greift die Herstellerbefreiung?
08:23 Was ist ein Altgrundstück?
08:47 ImmoESt ab 2027: von 4,2 % auf 6 %
09:13 Rechenbeispiel: 9.000 Euro Unterschied
09:42 Was gilt beim Verkauf eines geerbten Hauses?
10:26 ImmoESt bei Trennung und Scheidung
11:44 Rechtliche Prüfung vor dem Immobilienverkauf
Ein einfaches Beispiel:
Wird ein gewöhnliches Altgrundstück ohne Umwidmungsfall um 500.000 Euro verkauft, beträgt die pauschal ermittelte Immobilienertragsteuer bei einer Veräußerung 2026 grundsätzlich 21.000 Euro. Ab 2027 können es 30.000 Euro sein – eine Differenz von 9.000 Euro.
Ob diese Berechnung auf den konkreten Fall zutrifft oder eine Hauptwohnsitz- beziehungsweise Herstellerbefreiung greift, muss individuell geprüft werden.
Mehr dazu findest du hier: dk-legal.at/blog/haus-2026-oder-2027-verkaufen-immoest
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Kammerzugehörigkeit: Rechtsanwaltskammer Tirol
UID-Nummer: ATU 77474948
Firmenbuchnummer: FN 567852b
LG Innsbruck
Die berufsrechtlichen Vorschriften in der jeweils aktualisierten Fassung finden Sie auf der Homepage des ÖRAK.
Die wichtigsten sind:
Rechtsanwaltsordnung (RAO),
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA), Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt),
Autonome Honorar-Kriterien (AHK),
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die
Rahmenschieds- und Schlichtungsordnung.