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Einfamilienhaus Marktlage 2026 - das musst du jetzt wissen

ImmoAnwalt

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Einfamilienhaus Marktlage 2026 - das musst du jetzt wissen

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Ein Haus noch 2026 verkaufen – oder besser warten? Für bestimmte Altgrundstücke kann allein der Verkaufszeitpunkt einen Unterschied von mehreren Tausend Euro bei der Immobilienertragsteuer ausmachen. In diesem Video erkläre ich: warum die Preisvorstellungen von Verkäufern und Käufern häufig auseinanderliegen, wie sich die Finanzierung nach dem Ende der KIM-V gestaltet, wann ein Immobilienverkauf steuerfrei sein kann, was als Altgrundstück gilt, warum die effektive ImmoESt in bestimmten Fällen ab 2027 von 4,2 % auf 6 % des Verkaufspreises steigt und worauf Erben sowie getrennte oder geschiedene Eigentümer besonders achten sollten. KAPITEL 00:00 Einfamilienhaus 2026 verkaufen oder kaufen? 00:35 Erinnerungswert ist nicht automatisch Marktwert 02:16 Warum alte Vergleichspreise täuschen können 02:59 Finanzierung nach dem Ende der KIM-V 04:18 Wer kauft heute ein Einfamilienhaus? 05:49 Markt und Immobilienertragsteuer zusammendenken 06:10 Wann greift die Hauptwohnsitzbefreiung? 07:26 Wann greift die Herstellerbefreiung? 08:23 Was ist ein Altgrundstück? 08:47 ImmoESt ab 2027: von 4,2 % auf 6 % 09:13 Rechenbeispiel: 9.000 Euro Unterschied 09:42 Was gilt beim Verkauf eines geerbten Hauses? 10:26 ImmoESt bei Trennung und Scheidung 11:44 Rechtliche Prüfung vor dem Immobilienverkauf Ein einfaches Beispiel: Wird ein gewöhnliches Altgrundstück ohne Umwidmungsfall um 500.000 Euro verkauft, beträgt die pauschal ermittelte Immobilienertragsteuer bei einer Veräußerung 2026 grundsätzlich 21.000 Euro. Ab 2027 können es 30.000 Euro sein – eine Differenz von 9.000 Euro. Ob diese Berechnung auf den konkreten Fall zutrifft oder eine Hauptwohnsitz- beziehungsweise Herstellerbefreiung greift, muss individuell geprüft werden. Mehr dazu findest du hier: dk-legal.at/blog/haus-2026-oder-2027-verkaufen-immoest ________________________ ➡️Hier direkt anfragen: https://vertragscheck.at/ ➡️📧Jetzt Newsletter abonnieren: https://dk-legal.at/newsletter ➡️Abo:    / @immoanwalt   _____________________ Impressum: Rechtsanwalt Katzlinger GmbH Marktgraben 1 6020 Innsbruck Tel: +43 (512) 327 111 Fax: +43 (512) 327 111 99 Homepage: www.dk-legal.at E-Mail: office@dk-legal.at Anwaltscode: P830364 Kammerzugehörigkeit: Rechtsanwaltskammer Tirol UID-Nummer: ATU 77474948 Firmenbuchnummer: FN 567852b LG Innsbruck Die berufsrechtlichen Vorschriften in der jeweils aktualisierten Fassung finden Sie auf der Homepage des ÖRAK. Die wichtigsten sind: Rechtsanwaltsordnung (RAO), Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA), Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt), Autonome Honorar-Kriterien (AHK), Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Rahmenschieds- und Schlichtungsordnung.