Kirmes Köln und Bergheim 2024 🎡 Mein erster Vlog 😮 1000 Abo „Special“
Kirmesfanboy
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Kirmes Köln und Bergheim 2024 🎡 Mein erster Vlog 😮 1000 Abo „Special“
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Kirmesfanboy
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Video mit Untertitel
Nachdem ich die 950 Abonnenten auf YouTube erreicht hatte, machte ich mir Gedanken, was ich denn als 1000 Abo Special hochladen soll. Nach langer Überlegung wusste ich es: Ich drehe endlich meinen ersten Vlog, den ich schon immer mal machen wollte. Und da jetzt Kirmes in Köln und Bergheim war, war es eine perfekte Zeit um den Vlog zu drehen, zudem ich aus Bergheim komme. Ich entschuldige mich jetzt schonmal, wenn paar Szenen zu leise sind, denn ich muss noch das reden in der Kamera üben.
Ich wünsche euch jetzt viel spaß mit dem Video...
Mein Insta:
https://www.instagram.com/kirmesfanbo...
Mein Musik Account
YT: / @rickcediamusic
Insta: https://www.instagram.com/rickcedia.m...
Song: BIMINI - No Way (with Avi Snow) [NCS Release]
Music provided by NoCopyrightSounds
Free Download/Stream: http://ncs.io/noway
Watch: AT/youtube
Song: Luke Alexander - RIDE WITH ME [NCS Release]
Music provided by NoCopyrightSounds
Free Download/Stream: http://ncs.io/RWM
Watch: http://ncs.lnk.to/RWMAT/youtube
BOOKING & ANFRAGEN:
rickcedia.records@gmail.com
Datenschutz:
Für alle die auf den Videos zu sehen sind, gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass man eure Einwilligung nicht braucht, um das Video zu veröffentlichen.
§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.