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FEUERWERKSHOP den kaum einer kennt.. 🤫

PyroBoomBob

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FEUERWERKSHOP den kaum einer kennt.. 🤫

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PyroBoomBob
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🇵🇱 Hurtownia Fajerwerków AS – Gorzów Wielkopolski Vielen Dank an das gesamte Team von Fajerwerki AS, dass wir euren Shop und das Lager besuchen durften! ❤️‍🔥 Es war mega spannend, einen Blick hinter die Kulissen zu bekommen und natürlich jede Menge Pyrotechnik zu sehen. Vielen Dank für die Gastfreundschaft und die entspannte Zeit bei euch! 🛒 Shop / Website: https://fajerwerkigorzow.pl/de/ 📍 Adresse: P.H. „AS“ Krzysztof Windorpski ul. Ryska 17 66-400 Gorzów Wielkopolski, Polen ☎️ Telefon: +48 95 736 82 66 📱 Mobil: +48 605 623 999 ✉️ E-Mail: phas@wp.pl 🕒 Öffnungszeiten: Montag–Freitag: 08:00–16:00 Uhr Samstag: 09:00–15:00 Uhr Sonntag: geschlossen 📲 Instagram:   / pyroboombob   🔔 Abonniere mich kostenlos für mehr Videos🔔    / @pyroboombob   ⚠️💣💥 Die Einfuhr von Silvesterfeuerwerk aus dem Ausland nach Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten, solltest Du folgende Richtlinien beachten: 1. Anmeldung bei der Zollstelle: Feuerwerkskörper müssen bei der Einfuhr oder Durchfuhr aus einem Drittland stets an der Zollstelle angemeldet werden. 2. Kategorisierung von Feuerwerkskörpern: • Kategorie F1: Kleinstfeuerwerk (z. B. Wunderkerzen) darf ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden. • Kategorie F2: Silvesterfeuerwerk (z. B. Raketen, Batterien) darf grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Ausgenommen sind jedoch bestimmte pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis … , wie Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse oder sogenannte “Blitzknallsätze”. • Kategorien F3 und F4: Für die Einfuhr ist stets eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich. 3. Erforderliche Kennzeichnungen: Achten Sie darauf, dass die Feuerwerkskörper eine gültige CE-Kennzeichnung besitzen. Fehlt diese, ist die Einfuhr verboten und strafbar. 4. Einfuhr aus EU-Mitgliedstaaten: Auch beim Verbringen von Feuerwerkskörpern aus anderen EU-Ländern nach Deutschland gelten die genannten Bestimmungen. Zusätzlich sind nationale Beschränkungen zu beachten. 5. Rechtsfolgen bei Verstößen: Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Bei Verstößen werden die Feuerwerkskörper beschlagnahmt und es wird ein Strafverfahren eingeleitet. Bitte beachte, dass diese Informationen den Stand von April 2025 widerspiegeln und sich gesetzliche Regelungen ändern können. Für aktuelle Informationen konsultiere bitte die offiziellen Seiten des Zolls oder der zuständigen Behörden. Dieses Video ist als Wissenschaftliche Neuentdeckung anzusehen und dient ausschließlich der Aufklärung über deren Gefahren! Es ist keinesfalls nachzuahmen! Des weiteren sind sämtliche Inhalte im Ausland entstanden, wo man solche Experimente legal ausführen darf. In den besagten Ländern ist der Erwerb/Umgang sowie Abbrand ganzjährig gestattet. Es wird nochmalig darauf hingewiesen, dass es sich ausschließlich um FEUERWERK handelt, und nicht um Waffen oder ähnliches.