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MVO #005 Hochrisikomaschinen

GFT AKADEMIE GmbH

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MVO #005 Hochrisikomaschinen

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GFT AKADEMIE GmbH
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Ab 2027 gilt die neue Maschinenverordnung – und mit ihr rückt eine Frage stärker in den Fokus: Darf der Hersteller seine Maschine intern bewerten, oder muss eine notifizierte Stelle eingebunden werden? In dieser Folge geht es um Hochrisikomaschinen im Sinne der Maschinenverordnung. Wir erklären, welche Rolle Anhang I spielt, warum zwischen Teil A und Teil B unterschieden werden muss und weshalb die Einordnung nicht erst kurz vor der CE-Kennzeichnung erfolgen sollte. Sie erfahren, wann eine interne Konformitätsbewertung nicht mehr ausreicht, welche Folgen das für Entwicklung, Nachweisführung und Projektplanung hat und wie Hersteller frühzeitig prüfen können, ob ihr Produkt betroffen ist. Außerdem zeigen wir, warum eine saubere Dokumentation der Verfahrensentscheidung auch Jahre nach dem Inverkehrbringen wichtig ist – etwa bei Kundenrückfragen, Marktüberwachung, Umbauten oder internen Audits. 00:00:00 Begrüßung und Einführung ins Thema Hochrisikomaschinen 00:02:08 Was sind Hochrisikomaschinen? Definition und gesetzliche Grundlagen 00:06:20 Konformitätsbewertung: Wann reicht intern, wann braucht es eine notifizierte Stelle? 00:10:41 Praxisbeispiele: Fehlerquellen und Stolpersteine bei Hochrisikomaschinen 00:13:48 Software, Innovation und die Rolle der notifizierten Stelle 00:15:53 Typische Fehler und ihre Folgen für Entwicklung und Projektplanung 00:19:53 Fünf-Schritte-Prüfprozess für Hersteller 00:23:23 Praxiswerkzeuge für strukturierte Konformitätsbewertung 00:27:00 Marktzugang, Risiken und das Fazit: Früh planen, sicher umsetzen