Erben ohne Trauschein: Wie Sie Ihren Partner absichern
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Erben ohne Trauschein: Wie Sie Ihren Partner absichern
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Seit 15 Jahren zusammen, ein gemeinsames Zuhause, vielleicht gemeinsame Kinder: Erbt der Partner automatisch, wenn einem etwas passiert? Für unverheiratete Paare ohne eingetragene Lebenspartnerschaft lautet die Antwort grundsätzlich nein. Die Dauer der Beziehung allein begründet kein gesetzliches Erbrecht.
In dieser Folge erklären wir, warum gemeinsames Eigentum und Erben zwei unterschiedliche Dinge sind und welche Fragen bei gemeinsamen Kindern oder in Patchworkfamilien hinzukommen. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Einzeltestamente und ein notarieller Erbvertrag bieten und warum mögliche Pflichtteilsansprüche bei der Planung berücksichtigt werden sollten.
Eine verständliche Orientierung für alle, die ihre gemeinsame Zukunft bewusst gestalten und ihren Partner für den Erbfall absichern möchten.
00:00:00 Intro
00:00:12 Unverheiratete Partner erben nicht automatisch
00:02:45 Gemeinsames Haus: Risiko Teilungsversteigerung
00:05:23 Minderjährige Erben: Das Familiengericht entscheidet mit
00:07:17 Patchwork: Vermögensverwaltung im Testament regeln
00:09:25 Kein Berliner Testament für unverheiratete Paare
00:10:45 Einzeltestamente oder bindender Erbvertrag?
00:12:12 Erbvertrag allein reicht nicht: Pflichtteil einplanen
00:14:31 Drei Prüfpunkte für die eigene Nachlassplanung
00:16:55 Digitaler Nachlass: Wer erhält Zugriff?