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Erben ohne Trauschein: Wie Sie Ihren Partner absichern

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Erben ohne Trauschein: Wie Sie Ihren Partner absichern

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Seit 15 Jahren zusammen, ein gemeinsames Zuhause, vielleicht gemeinsame Kinder: Erbt der Partner automatisch, wenn einem etwas passiert? Für unverheiratete Paare ohne eingetragene Lebenspartnerschaft lautet die Antwort grundsätzlich nein. Die Dauer der Beziehung allein begründet kein gesetzliches Erbrecht. In dieser Folge erklären wir, warum gemeinsames Eigentum und Erben zwei unterschiedliche Dinge sind und welche Fragen bei gemeinsamen Kindern oder in Patchworkfamilien hinzukommen. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Einzeltestamente und ein notarieller Erbvertrag bieten und warum mögliche Pflichtteilsansprüche bei der Planung berücksichtigt werden sollten. Eine verständliche Orientierung für alle, die ihre gemeinsame Zukunft bewusst gestalten und ihren Partner für den Erbfall absichern möchten. 00:00:00 Intro 00:00:12 Unverheiratete Partner erben nicht automatisch 00:02:45 Gemeinsames Haus: Risiko Teilungsversteigerung 00:05:23 Minderjährige Erben: Das Familiengericht entscheidet mit 00:07:17 Patchwork: Vermögensverwaltung im Testament regeln 00:09:25 Kein Berliner Testament für unverheiratete Paare 00:10:45 Einzeltestamente oder bindender Erbvertrag? 00:12:12 Erbvertrag allein reicht nicht: Pflichtteil einplanen 00:14:31 Drei Prüfpunkte für die eigene Nachlassplanung 00:16:55 Digitaler Nachlass: Wer erhält Zugriff?