Anrechnung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld - Kanzlei Hasselbach
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Eine Abfindung wird eigentlich nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Es gibt aber zwei Ausnahmen, die Arbeitnehmer kennen sollten.
In diesem Video erläutern wir diese anhand eines leicht verständlichen Beispiels und zeigen Ihnen auf, wie Sie die Anrechnung einer Abfindung auf das ALG vermeiden können.
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