Neues Beteiligungsgesetz MV für Wind- und Solarparks: Rechtlicher Überblick für Kommunen & Betreiber
Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV GmbH
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Neues Beteiligungsgesetz MV für Wind- und Solarparks: Rechtlicher Überblick für Kommunen & Betreiber
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Was bedeutet das neue, am 29. April 2026 in Kraft getretene, Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern für Solar- und Windparkprojekte?
Dieses Video ist Teil unserer Schulungsaufzeichnung vom 12.05.2026.
Zeitmarken:
00:00 Einführung & Bedeutung des neuen BüGem MV
00:05 Frühzeitige Information der Gemeinden
00:42 Beteiligungspflicht bei Wind- und Solarprojekten
01:21 Wichtige Fristen und Zeitpunkte im Verfahren
02:21 Praxisbeispiel: Beteiligung mehrerer Gemeinden
03:04 Frühzeitiger Vorschlag zur Beteiligungsvereinbarung
04:44 Genehmigung und Informationspflichten
05:19 Standardangebot 1 und 2 erklärt
06:11 Ermäßigungsmöglichkeiten durch Direktleitungen
07:04 Rückmeldungen der Gemeinden und Verhandlungen
08:22 Tipps für Vorhabenträger bei Verhandlungen
09:20 Austausch mit Gemeinden und Verhandlungsgruppen
10:14 Praxisbeispiel: Energiegenossenschaft und Nahwärme
11:02 Beteiligungsvereinbarung und rechtliche Hinweise
11:26 Kommunikation und Akzeptanz vor Ort
12:46 Abschluss der Beteiligungsvereinbarung
13:20 Beratungsangebote und Unterstützung durch die LEKA MV