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Neues Beteiligungsgesetz MV für Wind- und Solarparks: Rechtlicher Überblick für Kommunen & Betreiber

Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV GmbH

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Neues Beteiligungsgesetz MV für Wind- und Solarparks: Rechtlicher Überblick für Kommunen & Betreiber

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Was bedeutet das neue, am 29. April 2026 in Kraft getretene, Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern für Solar- und Windparkprojekte? Dieses Video ist Teil unserer Schulungsaufzeichnung vom 12.05.2026. Zeitmarken: 00:00 Einführung & Bedeutung des neuen BüGem MV 00:05 Frühzeitige Information der Gemeinden 00:42 Beteiligungspflicht bei Wind- und Solarprojekten 01:21 Wichtige Fristen und Zeitpunkte im Verfahren 02:21 Praxisbeispiel: Beteiligung mehrerer Gemeinden 03:04 Frühzeitiger Vorschlag zur Beteiligungsvereinbarung 04:44 Genehmigung und Informationspflichten 05:19 Standardangebot 1 und 2 erklärt 06:11 Ermäßigungsmöglichkeiten durch Direktleitungen 07:04 Rückmeldungen der Gemeinden und Verhandlungen 08:22 Tipps für Vorhabenträger bei Verhandlungen 09:20 Austausch mit Gemeinden und Verhandlungsgruppen 10:14 Praxisbeispiel: Energiegenossenschaft und Nahwärme 11:02 Beteiligungsvereinbarung und rechtliche Hinweise 11:26 Kommunikation und Akzeptanz vor Ort 12:46 Abschluss der Beteiligungsvereinbarung 13:20 Beratungsangebote und Unterstützung durch die LEKA MV