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Pflegegrad 2 ab 2027: Mehr Geld – aber viel schwerer zu bekommen

Rente & Pflege mit Martin

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Pflegegrad 2 ab 2027: Mehr Geld – aber viel schwerer zu bekommen

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Rente & Pflege mit Martin
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Ab 2027 soll es im Pflegegrad 2 mehr Geld geben: 380 Euro im Monat statt 347 Euro, so steht es im Kabinettsentwurf der Pflegereform. Gleichzeitig wird es deutlich schwerer, Pflegegrad 2 überhaupt zu bekommen. Die Grenze steigt von 27 auf 30 Punkte, und eine neue Tabelle rechnet die Selbstversorgung mit weniger Punkten. In diesem Video rechne ich durch, wen das trifft, was ein Pflegegrad weniger in Euro kostet, warum der Tag des Antrags zählt und worauf Sie bei der Begutachtung achten sollten. Kapitel 0:00 Mehr Geld – aber für wen? 0:27 Pflegegrad zwei: Was er heute bringt 1:44 Die Punkte: So misst der Medizinische Dienst 2:36 Drei Punkte mehr: Die neue Grenze 3:20 Die Tabelle: Die Änderung, über die kaum jemand spricht 4:56 Was es kostet: Ein Pflegegrad weniger in Euro 6:05 Der Stichtag: Warum der 31. Dezember zählt 7:04 Wer jetzt? Für wen sich der Antrag lohnt 8:06 Die Wartezeit: Warum Januar zu spät sein kann 8:53 Die Begutachtung: Vier Dinge für den Termin 9:53 Noch offen: Was der Bundestag entscheidet Haben Sie schon einen Pflegegrad beantragt, oder überlegen Sie gerade? Schreiben Sie es in die Kommentare. Wichtig: Das ist ein Gesetzentwurf, noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat können Grenzen, Tabelle und Stichtag noch ändern. Die 4.560 Euro und 10.680 Euro sind eigene Rechnungen mit den Beträgen aus dem Entwurf (380 Euro bzw. 890 Euro mal zwölf). Das Beispiel mit 35 Punkten ist eine eigene Rechnung mit den Werten des Entwurfs. Die 120.000 und 155.000 Menschen sind eine Schätzung des Sozialverbands VdK. Dieses Video ersetzt keine persönliche Beratung, zum Beispiel beim Pflegestützpunkt oder bei Ihrer Pflegekasse (kostenlos, § 7a SGB XI). Quellen Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz: neue Schwellenwerte (§ 15 Abs. 3 SGB XI-E), neue Anlage 2, Stichtagsregel und Bestandsschutz (§ 142b SGB XI-E), laut pflegekompass.de pflege-dschungel.de: Auswirkung der neuen Tabelle auf Selbstversorgung, Mobilität und Alltagsleben deutscherpflegebeistand.de: VdK-Schätzung (Pressemitteilung vom 4. Juni 2026), befristete Pflegegrade (§ 33 SGB XI-E) IGES-Berechnung (Grundlage des Entwurfs): −12 % bzw. −22 % Bewilligungen beim Erstantrag, laut pflegekompass.de und deutscherpflegebeistand.de pflege.de: Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget und Sozialraumbudget im Entwurf pflegepur.de: Rechenbeispiel 28 Punkte borncity.com: Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 buerger-geld.org: Bearbeitungsfrist und 70 Euro pro Woche (§ 18c SGB XI), Tipps des VdK zum Antrag, Zeitplan im Bundestag dco-care.de: Zeitplan Bundestag und Bundesrat Apotheken Umschau: Finanzlage der Pflegeversicherung VdK Sachsen und pflege.de: Tipps für die Begutachtung (Pflegetagebuch, Fassadeneffekt) SGB XI: § 14, § 15, § 18, § 18c, § 33, § 36, § 37, § 40, § 42a, § 45b, § 7a · § 84 SGG · § 64 SGB X Fotos: Pexels · Wikimedia Commons (Reichstagsgebäude: Ansgar Koreng, CC BY-SA 3.0 de · Beispiel-Medikationsplan: KBV-Kommunikation, CC BY-SA 4.0 · Einschreiben: Deutsche Post AG, gemeinfrei). Martin ist ein virtueller Moderator; die Stimme ist KI-generiert. Alle Zahlen sind mit Quellen belegt. #Pflegegrad #Pflegereform #Pflege