IHK Spezial Webinar: Was ist bei minderjährigen Azubis zu beachten?
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Für Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, gelten zum Teil besondere Vorschriften, denn sie sind juristisch noch nicht voll geschäftsfähig und es gelten besondere Jugendschutzgesetze.
Gemeinsam mit einer Fachanwältin für Arbeitsrecht beleuchten wir alle wichtigen Aspekte, des es zu beachten gilt, wenn Sie Auszubildende beschäftigen, die noch minderjährig sind.