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Krank gekündigt: erlaubt, aber fast immer angreifbar

Croset - Anwalt für Arbeitsrecht

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Krank gekündigt: erlaubt, aber fast immer angreifbar

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Croset - Anwalt für Arbeitsrecht
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Jetzt anrufen und rechtlichen Rat einhohlen: https://bit.ly/croset-kontakt Jetzt den Notfallplan herunterladen: https://www.ra-croset.de/notfallplan-... Darf dein Arbeitgeber dir kündigen, obwohl du krankgeschrieben bist? Ich bin Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und erkläre dir in diesem Video, was eine Kündigung während der Krankheit von einer krankheitsbedingten Kündigung unterscheidet und worauf du achten solltest. Ich zeige dir, welche drei Voraussetzungen bei einer krankheitsbedingten Kündigung entscheidend sind: die negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und die Interessenabwägung. Außerdem erfährst du, welche Rolle das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt, welche Fehler Arbeitgeber dabei machen und warum du eine BEM-Einladung nicht vorschnell ablehnen solltest. 00:00 Kündigung trotz Krankschreibung: Darf dein Arbeitgeber das? 02:06 Dreiwochenfrist: Warum du schnell handeln solltest 03:40 Voraussetzung 1: Negative Gesundheitsprognose 05:03 Voraussetzung 2: Belastungen für den Betrieb 06:22 Voraussetzung 3: Interessenabwägung 07:30 BEM: Die entscheidende Hürde für Arbeitgeber 12:18 Wenn Arbeitgeber andere Kündigungsgründe vorschieben CROSET - Fachanwälte für Arbeitsrecht Südwestkorso 1, 12161 Berlin Telefon: 030 315 68 110 Fax: 030 315 68 112 E-Mail: kanzlei@ra-croset.de Web: https://www.ra-croset.de/ Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr Kontaktdaten und Standort der Kanzlei: https://jm1.eu/anwaltcrosetmaps Mehr zum Thema: https://www.ra-croset.de/wissensswert... https://www.ra-croset.de/wissensswert...