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DIESE 4 DINGE KLÄREN, BEVOR IHR EHEPARTNER STIRBT: Sonst Verlieren Sie 45% Ihrer Rente (Warnung2026)

Klaus Hoffmann Erklärt

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DIESE 4 DINGE KLÄREN, BEVOR IHR EHEPARTNER STIRBT: Sonst Verlieren Sie 45% Ihrer Rente (Warnung2026)

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Klaus Hoffmann Erklärt
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Ein fehlender Antrag, ein nicht geführtes Gespräch — und plötzlich ist die Witwenrente deutlich niedriger als gedacht. In diesem Video erkläre ich Ihnen vier Dinge, die Sie und Ihr Ehepartner besprechen sollten, solange Sie beide können. Die vier Punkte: ✅ Einkommensanrechnung auf die Witwenrente — wie der Freibetrag funktioniert ✅ Das Sterbevierteljahr — ein Anspruch, den viele verpassen ✅ Versorgungsausgleich nach Scheidung — was passiert, wenn der Ex-Partner stirbt ✅ Das Familienheim — die Zehnjahresfrist bei der Erbschaftsteuer 📋 Wichtiger Hinweis: Dieses Video ist rein informativ und stellt keine individuelle Steuer- oder Rentenberatung dar. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein, einen Rentenberater oder die Deutsche Rentenversicherung. Quellen: • Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) • Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de) • Bundesministerium der Finanzen (bundesfinanzministerium.de) #Witwenrente #Hinterbliebenenrente #Rente #Erbschaftsteuer #Rentenberatung #Sterbevierteljahr #Versorgungsausgleich #DeutscheRente #Rentenversicherung #Altersvorsorge #Familienheim #Rentner #RenteInDeutschland