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Richtig dämmen statt teuer dämmen – Förderdschungel aus der Praxis (Teil 2)

Problem.Immobilien

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Richtig dämmen statt teuer dämmen – Förderdschungel aus der Praxis (Teil 2)

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Teil 2 der Serie „Förderdschungel aus der Praxis“ mit Bausachverständigem und Energieberater Marcel Fries. Nach den Fördertöpfen in Folge 27 geht es jetzt um die Technik: Welche Werte muss ein Bauteil erreichen, damit es gefördert wird? Und welche Dämmung passt überhaupt zu welchem Haus? Marcel bringt Fälle aus seiner Praxis mit – vom Kunden, der bewusst auf die Förderung verzichten wollte, bis zur Stadtvilla, bei der eine Einblasdämmung einen Bruchteil eines Wärmedämmverbundsystems gekostet hat. Sie sprechen über: ✅ U-Werte alt gegen neu: Fenster, Dach und Fassade im Vergleich ✅ GEG oder BEG? Warum 2 cm mehr Dämmung über die Förderung entscheiden ✅ Fördertöpfe kombinieren: BAFA, KfW und Steuerbonus nach §35c ✅ Fußbodenheizung im Altbau mit Holzdecken – und ein Fachwerkhaus, bei dem 8.000 € gespart wurden ✅ Einblasdämmung: rund 6.000 € statt 60.000–70.000 € für die Fassade einer Stadtvilla ✅ Bergische Häuser: Warum Styropor und OSB auf Fachwerk und Schiefer Schaden anrichten ✅ Tauwasser und Wärmebrücke – einfach erklärt ⚠️ Aufgenommen vor der BEG-Reform vom 21.07.2026. Die aktuellen Fördersätze stehen unten im Förder-Update. 👉 Teil 1: Folge 27 – Haus gekauft, und jetzt? 👉 Nächste Folge: Teil 3 – Mehrfamilienhaus, Wärmepumpe und Fördertaktik für Anleger 🎙️ Gast: Marcel Fries | Bausachverständiger (DEKRA-zertifiziert) & Energieberater | Wuppertal-Ronsdorf 🏠 Host: Sascha Oertel | Problem.Immobilien 📍 Wuppertal #Podcast #Daemmung #Energieberatung #Fachwerk #Einblasdaemmung #Foerdermittel #BAFA #Sanierung #Problemimmobilien #wuppertaler Förder-Update (Stand Oktober 2026) Diese Folge wurde vor der BEG-Reform aufgenommen, die am 21.07.2026 in Kraft getreten ist. Die Prinzipien aus dem Gespräch gelten weiter. Einige Fördersätze und Höchstbeträge haben sich aber geändert. Der aktuelle Stand: Gebäudehülle (BAFA): weiterhin 15 % Zuschuss, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) bis 60.000 €. Neu: Der iSFP-Bonus von 5 % gilt nur noch für den Teil der Kosten über 30.000 €. Beispiel: 60.000 € Fenster und Fassade bringen heute 10.500 € statt 12.000 € Zuschuss. Mehrfamilienhaus (Hülle): 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten Einheit. Mit iSFP verdoppeln sich die Beträge. Heizung (KfW): 30 % Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 % für selbstnutzende Eigentümer. Der Bonus sinkt am 01.02.2027 auf 12 % und danach halbjährlich weiter, ab 01.08.2028 entfällt er. Der frühere 5-%-Effizienzbonus (z. B. natürliches Kältemittel) ist weggefallen. Heizung – förderfähige Kosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten Einheit. Einkommensbonus gestaffelt von 10 bis 40 %, Höchstfördersatz 70 % (bei sehr niedrigem Einkommen 80 %). Steuerbonus §35c EStG: 20 % von höchstens 200.000 € Kosten, also bis zu 40.000 € Steuerermäßigung, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %). Nur für selbstgenutztes Wohneigentum und nicht zusätzlich zur BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme. Unverändert wichtig: Erst den Antrag stellen, dann beauftragen. Verträge vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, keine Anzahlung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 21.10.2026. Fördersätze ändern sich regelmäßig – vor dem Antrag mit einem Energieberater vor Ort prüfen.