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Uni Hohenheim schließt Präsenzbetrieb - Statement von Rektor Prof. Dr. Stephan Dabbert vom 18.3.2020

Universität Hohenheim

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Uni Hohenheim schließt Präsenzbetrieb - Statement von Rektor Prof. Dr. Stephan Dabbert vom 18.3.2020

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Die Uni Hohenheim schließt ab sofort den Präsenzbetrieb!!! Diese Maßnahme hat das Rektorat auf seiner Sitzung vom 17.3.2020 beschlossen. Es setzt damit die „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)“ der Landesregierung vom 16.3.2020 um: https://www.uni-hohenheim.de/fileadmi... Drei Ziele wollen wir mit dieser Maßnahme erreichen: • die Gesundheit der Universitätsangehörigen bestmöglich schützen, • als Universität einen sehr wirksamen, weitgehenden Beitrag leisten, die Ausbreitung der Infektion zu verlangsamen, sowie • die Grundfunktionen, die absolut essentiell für die Universität sind, erhalten. Dazu ist es erforderlich, die Zahl der Menschen, die auf dem Campus präsent sind, auf diejenigen zu beschränken, die systemrelevante Arbeiten durchführen. Damit ist die Infektionsgefahr für alle Universitätsangehörigen deutlich verringert. Im Bereich der Lehre wurde der Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters auf den 20.4.2020 verschoben. Bis dahin finden keine Prüfungen statt. Die Studierenden arbeiten im Homeoffice. Die Lehrenden bereiten – im Regelfall im Homeoffice – die digitale Veranstaltungsdurchführung vor. Einzelheiten werden dazu noch bekannt gegeben. In den wissenschaftsunterstützenden Bereichen müssen bestimmte Arbeiten in Präsenz an der Universität erbracht werden. Wir müssen die technischen Infrastrukturleistungen sicherstellen, unsere Tiere versorgen und die Sicherheit auf dem Campus gewährleisten, und wir wollen solche Arbeiten fortführen, die sich nur unter hohen Schäden abbrechen oder unterbrechen lassen. Darüber hinaus gibt es Aufgaben, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind, etwa die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Universität, oder unabdingbare Dienstleistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In der Forschung werden die Arbeiten in Präsenz stark eingeschränkt, laufen aber vor Ort in Hohenheim soweit weiter, dass wir den Betrieb nach der Krise ohne bleibende Schäden wieder hochfahren können. Am Arbeitsplatz in Hohenheim werden nur solche Arbeiten erbracht, die sich nicht aus dem Homeoffice erbringen lassen. D.h. das Homeoffice ist die Regelform der Arbeit. Es ist die Aufgabe der Vorgesetzten zu definieren, was in ihrem Bereich zu den Aufgaben zählt, die in Präsenz auf dem Campus durchgeführt werden müssen. In den Infrastruktureinrichtungen ist dabei zu bewerten, welche Leistungen für den Campus aufrechterhalten werden müssen. Alle Bereiche der Universität – das gilt für Fachgebiete genauso wie für Verwaltungsabteilungen oder zentrale Einrichtungen – legen fest, welche Personen vor Ort gebraucht werden, um den Grundbetrieb zu gewährleisten. Sinnvoll kann es sein, zwei Teams zu bilden: Ein erstes Team, das vor Ort nötig ist, um die nur in Präsenz auf dem Campus erledigbaren Aufgaben zu gewährleisten. Dieses Team kommt zum Arbeitsplatz in Hohenheim; ein zweites Team wird aus Vorsorgegründen freigestellt, um später im Wechsel einsatzfähig zu sein. Zu diesem Zweck sind bezahlte Freistellungen ab jetzt möglich. Für den Krankheitsfall ist eine Vertretungsregelung aufzustellen. Alle anderen Personen sind ins Homeoffice zu schicken. Sie erbringen dort ihre Arbeitsleistung, so gut es machbar ist. Wir appellieren an die Vorgesetzten, gerade in den Fällen, in denen die reguläre Tätigkeit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters von zu Hause aus nur schwer zu erfüllen ist, kreativ bei der Ausgestaltung zu sein und möglicherweise andere Aufgaben zu verteilen. In den Fällen, in denen keine teilweise Arbeitsleistung im Homeoffice möglich ist – sei es, weil jemand z.B. keine Kinderbetreuung hat oder sich auch bei großer Kreativität keinerlei im Homeoffice mögliche Tätigkeit findet –, können Vorgesetzte auch bezahlte Freistellung anordnen. Dazu bieten die rechtlichen Hinweise des Innenministeriums jetzt zunächst bis 19. April 2020 die Grundlage. Für die formale Umsetzung der Maßnahmen zum Homeoffice hat die Abteilung Personal & Organisation Formulare bereitgestellt: • Aktualisierte Version Telearbeit: https://www.uni-hohenheim.de/fileadmi... • Bezahlte Freistellung: https://www.uni-hohenheim.de/fileadmi... Nähere Erläuterungen zu den Einzelheiten finden sich in den Formularen. Das Schließen des Präsenzbetriebes bedeutet schwerwiegende Einschränkungen für viele. Wir sind überzeugt, dass diese Regelungen trotz allem einen gangbaren Weg in einer schwierigen Situation darstellen. Weitere Einzelheiten werden wir ausarbeiten und kommunizieren: https://www.uni-hohenheim.de/corona Fragen an: corona-fragen@uni-hohenheim.de