Sondernutzungsrecht: darf der Wohnungseigentümer hier bauen?
Immobilien verständlich - Stephanie Schäfer
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Sondernutzungsrecht: darf der Wohnungseigentümer hier bauen?
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Immobilien verständlich - Stephanie Schäfer
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Diesmal geht es um Beschränkungen, die ein Eigentümer einer Eigentumswohnung trotz eines Sondernutzungsrechts haben kann. Ist die Errichtung von Terrassen und Schaukeln, Klettergerüsten sowie Planzen, die auf Gemeinschaftseigentum stehen, aber einem Eigentümer als Sondernutzungsrecht zugeordnet sind, rechtmäßig. Was nun? Stephanie Schäfer, Immobilienbewerterin aus Rheinbach, und Rechtsanwalt Martin Eimer, Anwalt mit Schwerpunkt Wohnungseigentumsrecht, besprechen die Stolperfallen und möglichen Auswege.
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Mein Name ist Stephanie Schäfer. Ich bin von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von Immobilien. Mein Gutachterbüro ist in Rheinbach bei Bonn. Ich bin tätig im Rhein-Sieg-Kreis, im Kreis Euskirchen und in Bonn.
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