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MEINUNGSFREIHEIT - Was Sie über Politiker sagen dürfen

hans theisen | rechtsanwalt

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MEINUNGSFREIHEIT - Was Sie über Politiker sagen dürfen

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hans theisen | rechtsanwalt
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Wenn Sie Ihren Nachbarn beleidigen, ist das eine Privatklagesache – die Staatsanwaltschaft winkt meist ab. Wenn Sie einen Politiker beleidigen, ermittelt der Staat von Amts wegen, und es drohen bis zu drei Jahre Haft. Derselbe Satz, zwei verschiedene Welten. Wie kann das sein? Aus dem Inhalt: – Was Artikel 5 Grundgesetz schützt – und warum das mehr ist, als die meisten denken – Die drei Grenzen: Tatsachenbehauptung, Schmähkritik, Menschenwürde – § 188 StGB: Was 2021 wirklich geändert wurde – Der Fall „Volksschädling": Freispruch – nach drei Instanzen, ohne Strafantrag des Betroffenen – Warum das Verfahren selbst die eigentliche Belastung ist – Wer hier für wen entschieden hat – Vier Regeln für die Praxis – und was Sie tun, wenn die Polizei klingelt Im Blogbeitrag auf meiner Homepage finden Sie die Fundstellen, eine Übersicht konkreter Verfahren mit Strafen und Einstellungen sowie die Belege zur Justizgeschichte: https://www.ra-th.de Dort können Sie auch einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung buchen. #Meinungsfreiheit #Politikerbeleidigung #Strafrecht #Grundgesetz #Rechtsanwalt