Die Bereinigung von Angeboten bei IT-Beschaffungen: Wann, wie, warum? Buri, Breitschmied
Institut Public Sector Transformation (IPST)
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Bei komplexen IT-Beschaffungen ist es nicht unüblich, dass Vergabestellen nach Eingang der Angebote eine Bereinigung durchführen. Art. 39 BöB / IVöB umreisst die diesbezüglichen Voraussetzungen und Grenzen. In der Praxis erweist sich die Abgrenzung zwischen zulässiger Vergleichbarmachung und unzulässiger Korrektur klarer Angebotsfehler als besonders anspruchsvoll. Gerade bei IT-Beschaffungen besteht die Gefahr, dass unter dem Titel der Bereinigung Mängel geheilt werden, die vergaberechtlich eigentlich zum Ausschluss führen müssten.
Anna Katharina Burri und Rahel Breitschmid zeigen auf, welchem Zweck die Bereinigung dient und dienen darf. Sie behandeln, in welchen Fällen ohne Bereinigung keine vergleichbaren Angebote vorliegen – und damit eine Bereinigung angezeigt ist – und in welchen Fällen nachträgliche Leistungsänderungen im Sinne des Gesetzes «objektiv und sachlich geboten» sind - und eine Bereinigung damit zulässig ist. Dabei nehmen sie Bezug auf konkrete Beispiele von IT-Beschaffungen und die aktuelle Rechtsprechung und zeigen auf, was Beschaffungsstellen im Bereinigungsverfahren zu beachten haben. Zudem thematisieren sie, was IT-Anbieter:innen im Bereinigungsverfahren berücksichtigen müssen, um ihre Rechte im Hinblick auf eine spätere Beschwerdemöglichkeit nicht zu verwirken. Der Vortrag bietet Raum für weitere Fragen rund um das Thema und liefert Praxis-Input für all jene, die regelmässig mit der Angebotsbereinigung zu tun haben.