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Der Weg in die EU Politik

behoerdenwatch deutschland und eu

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Der Weg in die EU Politik

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Der klassische Parteienweg („Ochsentour“) Einstieg über die Kommunal- und Landespolitik: Der typische Karriereweg führt über frühes Engagement in Parteien und Nachwuchsorganisationen. Eva Kaili beispielsweise wurde bereits als 20-jährige Studentin für die PASOK in den Stadtrat von Thessaloniki gewählt, stieg danach ins nationale griechische Parlament auf und wurde 2014 Abgeordnete im Europäischen Parlament. Wechsel aus nationalen Spitzenämtern: Erfahrene Politiker steigen oft nach langjähriger Parteikarriere in europäische Ämter auf. Günther Oettinger durchlief eine klassische CDU-Parteilaufbahn, war Ministerpräsident von Baden-Württemberg und wurde danach für die EU-Kommission nominiert. Der Nominierungsweg für Spitzenämter der EU-Exekutive** Vorschlag durch Regierungen: Spitzenpolitiker in der Exekutive (wie EU-Kommissare oder die Kommissionspräsidentschaft) werden nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Europäischen Rat nominiert. Anhörung und Parlamentsbestätigung: Kandidaten für die EU-Kommission müssen sich vor ihrem Amtsantritt eingehenden öffentlichen Anhörungen in den Fachausschüssen des EU-Parlaments stellen und vom Parlament per Abstimmung bestätigt werden. Der Außenseiter- und Protestparteien-Weg Nutzung von Nischen und Parteigründungen: Ein alternativer Weg führt über die Gründung eigener Parteien. Martin Sonneborn gründete 2004 gemeinsam mit Redakteuren des Satiremagazins Titanic die Partei *Die PARTEI*. Einzug über das Verhältniswahlrecht: Aufgrund des Fehlens einer Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl 2014 in Deutschland reichten bereits 0,6 % der Wählerstimmen für ein Mandat im Europaparlament. Sonneborn kommentierte diesen Weg überspitzt damit, dass man eine Partei gründen, jahrelang Aktionen machen könne und dann gewählt werde. Formale Rahmenbedingungen Formale Voraussetzung für ein Mandat im Europäischen Parlament ist die erfolgreiche Aufstellung auf einer Parteiliste sowie die direkte Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger alle fünf Jahre im Rahmen des Verhältniswahlrechts.