Berufliche Neuorientierung mit 40: So gehst du vor (2026)
SkillSprinters
0:00 / 0:00
Berufliche Neuorientierung mit 40: So gehst du vor (2026)
5 просмотров · 4 дн. назад
SkillSprinters
6 подписчиков
5 просмотров · 4 дн. назад
Berufliche Neuorientierung mit 40 gehst du am besten in fünf Schritten an: Bestandsaufnahme, Beratung, Ziel, Weg und Finanzierung. Erste Anlaufstelle ist die Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit, die nach § 29 SGB III auch Erwachsene berät, die gerade beschäftigt sind, und nach § 42 Abs. 1 SGB III unentgeltlich berät.
Für die Bestandsaufnahme bietet die Bundesagentur das Online-Werkzeug New Plan in mein NOW und den BERUFE-Check an. Wer beschäftigt ist und sich im bestehenden Arbeitsverhältnis weiterbildet, kann nach § 82 SGB III gefördert werden; den Antrag stellt in der Regel der Arbeitgeber über den Arbeitgeber-Service, bei einer einzelnen Person beantragt sie die Lehrgangskosten selbst und der Arbeitgeber den Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Wer als Beschäftigter einen Berufsabschluss nachholen will, kann über § 81 Abs. 2 SGB III gefördert werden. Wer arbeitslos ist oder dem Arbeitslosigkeit droht, kann einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III bekommen, den seit dem 1. Januar 2025 immer die Agentur für Arbeit ausstellt. Wer sich auf einen Fortbildungsabschluss wie Meister oder Fachwirt vorbereitet, beantragt Aufstiegs-BAföG bei der von seinem Bundesland bestimmten Stelle, eine Altersgrenze gibt es dort nicht. Eine Altersgrenze, ab der die Förderung endet, steht weder in § 81 noch in § 82 SGB III. Daneben bieten einzelne Bundesländer eigene Förderungen an, zu finden im Fördernavigator von mein NOW.
Kapitel:
0:00 Die Antwort
0:50 Bestandsaufnahme
2:21 Kostenlose Beratung
4:43 Ziel und Weg
6:14 Wer die Weiterbildung bezahlt
10:00 Aus der Praxis
Kostenloses Beratungsgespräch: https://skill-sprinters.de/termin
Telefon: 0160 1215470 (Mo bis Fr 8:30 bis 15:00 Uhr)
Agentur für Arbeit, Servicenummer (gebührenfrei): 0800 4 5555 00 (Mo bis Do 8 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 14 Uhr)
Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Eine Vermittlung in Arbeit kann nicht garantiert werden.