IHK Spezial Webinar: Eintragungspflicht: neues Transparenzregister
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IHK Spezial Webinar: Eintragungspflicht: neues Transparenzregister
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Am 1. August 2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (Tra-FinG Gw) in Deutschland in Kraft getreten.
Ein Kernstück dieses Gesetzes ist die grundlegende Neuausrichtung des Transparenzregisters, welches von einem Auffangregister zu einem Vollregister umgestaltet wird. Das bedeutet: nahezu alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern außerdem aktiv an das Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen.
Eine erfahrene Praktikerin erklärt Ihnen wer, was, wann, wo melden muss.
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