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RESPER erklärt: Warum Ihre MPU dort nicht auftaucht

Fachanwalt Henning Hartmann - Verkehrsrecht

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RESPER erklärt: Warum Ihre MPU dort nicht auftaucht

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Fachanwalt Henning Hartmann - Verkehrsrecht
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Das EU-Informationssystem RESPER regelt den Datenaustausch zwischen Fahrerlaubnisbehörden, erfasst jedoch keine MPU-Auflagen – mit entscheidenden Folgen für den EU-Führerschein. Wenn Sie Fragen zum Thema Verkehrsrecht oder MPU haben, schreiben Sie gerne in die Kommentare oder besuchen Sie die Website der Kanzlei Dr. Hartmann & Partner in Oranienburg, www.ra-hartmann.de „Das Informationssystem RESPER unter den europäischen Fahrerlaubnisbehörden. Was hat es damit auf sich? Heute geht es um dieses Thema. Willkommen zurück, liebe Zuschauer. Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg. Das Informationssystem RESPER steht für European Driving License Network und ist das zentrale Netzwerk für den Austausch von Fahrerlaubnisdaten innerhalb der EU. Es soll also verhindert werden, dass jemand nach der Entziehung in Deutschland, Entziehung der Fahrerlaubnis einfach in einem anderen EU Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis neu beantragt. Es geht dann also um die Einhaltung von strafrechtlichen Sperrfristen. Wenn aber nach Ablauf der strafrechtlichen Sperrfrist legal neu erworben wird und nichts anderes werden die Fahrerlaubnis Behörden über das System RESPER abfragen, dann greift wieder die gegenseitige Anerkennungspflicht. Also an dem ganzen Thema EU Führerschein und legale Umgehung der MPU hat sich durch die vierte EU Führerscheinrichtlinie nichts geändert. Es ist im Gegenteil sogar zu erwarten, dass die Fahrerlaubnis Behörden künftig nur noch in das System RESPER reinschauen. Liegt eine Sperrfrist vor? Wenn nein oder wenn sie abgelaufen ist, kann neu erteilt werden. Und das sie abnehmend in Zukunft beim Voreignungsregister in Flensburg wie es nämlich zum Teil in den letzten Monaten passiert ist, anfragen: gibt es noch eine MPU Auflage? Also der Blick ins RESPER wird keine MPU Auflage ausweisen, denn das ist eine rein national deutsche Sache. Was hat die in einem europäischen Informationssystem verloren? Die MPU gibt es nur in Deutschland, ist also über dieses Informationssystem nicht zu sehen. Es steht also nicht die MPU einem legalen Neuerwerb im EU Ausland entgegen, mit der Folge, dass dann auch in Deutschland wieder gefahren werden darf, obwohl in Deutschland noch die MPU zu absolvieren gewesen wäre vor Neuerwerb in Deutschland. Ich hoffe, dass ich an der Stelle beitragen konnte für eine gedankliche Struktur oder zu einer gedanklichen Struktur. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie gerne in Verbindung mit meiner Kanzlei auf. Das geht über die Homepage www.ra-hartmann.de. Bitte passen Sie auch auf, meine Webseite wurde gespiegelt von betrügerischen Anbietern, die versuchen den Leuten EU Führerscheine zu verkaufen. Dass das nicht funktionieren kann, dass man per Post keinen EU Führerschein bestellen kann, das muss eigentlich jedem klar sein. Trotzdem höre ich immer wieder, dass Leute drauf reinfallen. Also lassen Sie sich im Zweifel tragfähig beraten. Wenn Sie den Kanal abonnieren, durch Klick auf dieses Symbol werden Sie zu den Themen rund ums Verkehrsrecht kostenlos weiter informiert. Danke für die Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal. Tschüss!“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: oranienburg@ra-hartmann.de Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Auch bei Facebook unter:   / verkehrsrecht.strafrecht   Mehr zum Thema: https://www.ra-hartmann.de/eu-fuehrer... EU-Führerschein – rechtliche Voraussetzungen, Anerkennung in Deutschland und Zusammenhang mit der MPU https://www.ra-hartmann.de/mpu/ MPU – wann sie angeordnet wird und welche Möglichkeiten im Umgang mit der Fahreignungsprüfung bestehen