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Steuerfalle bei der Errichtung von Holdingstrukturen

Steuerberater Marian Schildhorn

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Steuerfalle bei der Errichtung von Holdingstrukturen

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Steuerberater Marian Schildhorn
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In diesem Video geht es um die Einbringung von sperrfristbehafteten Geschäftsanteilen in eine Holding. Darin wird der rechtliche Rahmen aufgezeigt, aber auch was unbedingt beachtet werden muss. Insbesondere im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie kann es dazukommen, dass der gemeine Wert der Anteile unter dem Buchwert liegen kann und es dadurch nachträglich zur Besteuerung eines Einbringungsgewinns kommt. Dieser trifft den Einbringenden besonders hart, da seine Beteiligung in der Zwischenzeit erheblich an Wert verloren hat. Blogbeitrag zum Einbringungsgewinn: https://heidelberg-steuerberater.de/e... -----------Marian Schildhorn: https://heidelberg-steuerberater.de/k... Ich bin selbständiger Steuerberater in Heidelberg. Meine Kanzlei hat sich auf die Bereiche des internationalen Steuerrechts, Unternehmenssteuerrechts und Steuerverfahrensrecht spezialisiert hat. Ich bin Mitautor steuerrechtlicher Fachbücher, insbesondere zum Thema Unternehmensnachfolge und internationalem Steuerrecht. Seit 2015 bin ich Lehrbeauftragter an Hochschulen und Hochschuldozent im Bereich des Ertragsteuerrechts und Umsatzsteuerrechts. Vor meiner Tätigkeit als Steuerberater wurde ich bei der baden - württembergischen Finanzverwaltung als Fachprüfer eingesetzt. -----------Direktkontakt: E-Mail: info@heidelberg-steuerberater.de Telefon: 06223 / 800960 -----------Website: https://heidelberg-steuerberater.de -----------Haftungsausschluss Der Kanalbetreiber übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Kanalbetreiber, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Kanalbetreibers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kanalbetreiber behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.