Kündigungsfristen richtig berechnen - Personalfachkaufmann
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Kündigungsfristen richtig berechnen - Personalfachkaufmann
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Silke: In Deutschland gelten gesetzliche Kündigungsfristen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Was muss ich für die schriftliche Prüfung der Personalfachkaufleute wissen?
Andreas: Genau, wenn es keinen Tarifvertrag oder keine Betriebsvereinbarung gibt und der Arbeitsvertrag keine Regelung enthält oder auf das Gesetz verweist, dann richtet sich die einzuhaltende Dauer der Kündigungsfrist nach § 622 BGB.
Marcel: Ja und der besagt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber „grundsätzlich“ berechtigt sind unter Einhaltung der Grundkündigungsfrist mit einer Frist von vier Wochen, zum fünfzehnten oder zum Monatsende zu kündigen.
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