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BGH: Nachbarschaftsstreit um Birken

phoenix

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BGH: Nachbarschaftsstreit um Birken

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BGH: Nachbarschaftsstreit um Birken vom 23.09.19 Im konkreten Fall geht es um drei Birken, die etwa 18 Meter hoch sind. Sie sind gesund und stehen 2 Meter vom Nachbargrundstück entfernt, was auch den Vorschriften entspricht. Der Nachbar ärgert sich darüber, dass die Birken Laub, Pollen, Samen und Zapfen abwerfen und all das regelmäßig auf seinem Grundstück landet. Er verlangt, dass der Eigentümer der Birken die Bäume fällt. Alternativ fordert er - von Juni bis November - 230 Euro monatlich für die Reinigung seines Grundstücks. Der Bundesgerichtshof hat seine Klage abgewiesen. Halten Bäume den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand ein und wachsen die Zweige nicht über die Grenze, müsse ein Nachbar es hinnehmen, wenn Blätter, Pollen und andere Pflanzenteile auf sein Grundstück fallen. Er könne auch kein Geld für die Reinigung verlangen. Klaus Hempel, Karlsruhe. Aktenzeichen: V ZR 218/18