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Zinslose Darlehen an Kinder steuerlich gefährlich! Unbedingt vermeiden!

StbGesierich

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Zinslose Darlehen an Kinder steuerlich gefährlich! Unbedingt vermeiden!

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Gewähren Sie Angehörigen, gewähren sie ein zinsloses Darlehen dran, nimmt das Finanzamt einen Zinsvorteil an, in dem es die Darlehenssumme mit einem fiktiven Zins von 5,5 Prozent multipliziert. Das wären bei 1 Million Darlehen 55.000 im Monat; bei unbestimmter Laufzeit abgezinst 511.500 €. Hierauf kassiert das Finanzamt gleich zu Beginn in voller Höhe Schenkungsteuer. Freibeträge werden natürlich berücksichtigt. Zusätzlich - und das sollten Sie sich nicht gefallen lassen, leitet das Finanzamt aus Paragraf 12 Abs. 3 Bewertungsgesetz ab, unverzinsliche Forderungen seien aufzuteilen in einen Kapital- und einen Zinsanteil. Das gilt aber nicht, wenn Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen ist (Schleswig-Holsteinisches FG 4 K 34/24), Revision beim BFH: VIII R 30/24 Was sollten Sie tun? Bankangebot einholen für Darlehensvertrag mit Grundschuld. Warum Grundschuld? Absicherung der Eltern und Referenzzinssatz niedriger. Laufzeit maximal 5 Jahre, Zinssatz laut Bank vereinbaren Annuität tatsächlich bezahlen unterliegen die Zinseinnahmen beim Vater der Abgeltungssteuer? Sohn kauft Eigenheim = eindeutig Abgeltungssteuer 25% ´, weil der Sohn nichts absetzen kann. Sohn kauft Mietshaus (Wohnung) = Abgeltungssteuer 25% eigentlich ausgeschlossen, Aber entgegen §32d EStG hat der BFH (Az: VIII R 9/13 ) entschieden: wenn der Sohn finanziell unabhängig ist, muss der Vater DOCH nur den Abgeltungssteuersatz bezahlen. Alfred Gesierich ist Diplom-Kaufmann und Steuerberater in Gilching im Landkreis Starnberg. Seit 1998 betreut er mit seinem Team vorwiegend inhabergeführte GmbHs sowie GmbH & Co. KGs. Außerdem berät er vermögende Familien bei der Gründung von Familiengesellschaften und bei der Nachfolgeplanung. Sprechen Sie mich an: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater 08105 / 77 82 70 - stb@gesierich.de - https://www.gesierich.de Gesierich Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG Büro Gilching: Römerstr. 14, 82205 Gilching Büro München: Lueg ins Land 1, 80331 München