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Break Dancer - Schramm { Offride / POV } [ Frankfurt am Main Mainfest 2024 ]

KirmesFanRheinlandPfalz

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Break Dancer - Schramm { Offride / POV } [ Frankfurt am Main Mainfest 2024 ]

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Danke fürs Zuschauen! Weitere Infos zu den Partnern, Social Media, dem Equipment, den Technischen Daten, sowie dem Datenschutz hier: { Mehr anzeigen } Fahrpreis: 5€ Webseite des Schaustellers: http://www.breakdancer.info/ Social Media: Tiktok:   / kirmesfanrheinlandpfalz   Instagram:   / kirmesfanrheinlandpfalzyt   Twitch:   / kirmesfanrheinlandpfalz   Meine Webseite: https://kirmesfanrheinlandpfalz.jimdo... Facebook:   / kirmesfanrheinlandpfalz-108270870779584   Interaktive Karte: https://www.google.com/maps/d/u/0/edi... Geschäftliche Anfragen: info.kirmesfanrheinlandpfalz@gmail.com Equipment: Kamera 1: GoPro Hero 5 Black 4K ( Ersatzkamera ) Kamera 2: GoPro Hero 8 Black 4K ( Hauptkamera ) Speicherkarte 1: https://bit.ly/3VQiBPR Speicherkarte 2: https://bit.ly/3US3DYr Stick: https://bit.ly/3VTckmk Saugknopf: https://bit.ly/3j0QvTC Befestigung: https://bit.ly/3WdLwNI Befestigung 2: https://bit.ly/3FjOyJb Schneideprogramm: https://bit.ly/3W9kRRP Technische Daten: Schausteller: Alexander Schramm & Sohn (Frankfurt) Hersteller: Huss (D) Typ: Break Dance 1 (Nr. 18) Baujahr: 1986 Maße (BxTxH): 20,9 x 20,1 x 11 m Anschluss: 120 kW Kapazität: 32 Personen in 16 Gondeln Datenschutz: Für alle die auf den Videos zu sehen sind, gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass ich eure Einwilligung nicht benötige, um das Video zu veröffentlichen. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.