Kurz vor der Pensionierung: Was gilt jetzt für meine Säule 3a? | Basler Kantonalbank – BKB
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Kurz vor der Pensionierung: Was gilt jetzt für meine Säule 3a? | Basler Kantonalbank – BKB
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Die Pensionierung rückt näher – doch bis wann kannst du noch in die Säule 3a einzahlen? Und welche steuerlichen Vorteile sind kurz vor der Pensionierung noch möglich?
Auch im Jahr deiner Pensionierung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen noch einzahlen. Entscheidend ist dabei nicht allein dein Alter, sondern ob du weiterhin ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielst. Wer beispielsweise bereits Anfang Jahr pensioniert wird, muss die letzte Einzahlung noch vor dem Ende der Erwerbstätigkeit leisten.
In dieser Folge von «Vorsorge hoch drei» erklären unsere Expertinnen, welche Einzahlungsfristen gelten und weshalb die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten je nach Wohnkanton unterschiedlich ausfallen können. Auch wer über das AHV-Referenzalter hinaus arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu fünf weitere Jahre in die Säule 3a einzahlen.
Doch wann ist der richtige Zeitpunkt für die Finanzplanung? Und wie lassen sich mehrere 3a-Konten beim Bezug sinnvoll aufeinander abstimmen, um möglicherweise Steuern zu sparen? Unsere Expertinnen zeigen, worauf es kurz vor der Pensionierung rund um deine Säule 3a ankommt.
Unsere Expertinnen
Melanie Bissig – Leiterin Finanzplanung
Bigna Gadola – Leiterin Nachlassplanung
Alexandra Müller – Leiterin Vermögens- und Vorsorgeplanung
In dieser Episode erfährst du:
welche Voraussetzungen für Einzahlungen in die Säule 3a gelten.
bis wann du im Jahr deiner Pensionierung einzahlen darfst.
weshalb dein Wohnkanton beim steuerlichen Abzug eine Rolle spielt.
unter welchen Voraussetzungen du über das Referenzalter hinaus einzahlen kannst.
wann du mit deiner Finanzplanung beginnen solltest.
welche Bezugsfristen gelten und was bei einer Frühpensionierung zu beachten ist.
Die wichtigsten Erkenntnisse
1. Einzahlungen sind auch kurz vor der Pensionierung möglich. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Das gilt grundsätzlich auch im Jahr der Pensionierung.
2. Die letzte Einzahlung muss rechtzeitig erfolgen. Wer unterjährig pensioniert wird, muss die letzte 3a-Einzahlung vor dem Ende der Erwerbstätigkeit leisten. Entscheidend ist nicht das Jahresende.
3. Der Wohnkanton spielt beim Steuerabzug eine Rolle. In Basel-Stadt ist im Pensionierungsjahr grundsätzlich der volle Abzug möglich. In Basel-Landschaft ist der Abzug auf das tatsächlich erzielte Netto-Erwerbseinkommen begrenzt.
4. Weiterarbeiten kann weitere Einzahlungen ermöglichen. Wer über das AHV-Referenzalter hinaus ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu fünf weitere Jahre in die Säule 3a einzahlen.
5. Für Einzahlungen und Bezüge gelten unterschiedliche Fristen. Ohne AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sind keine weiteren Einzahlungen möglich. Für den Bezug der 3a-Guthaben gelten eigene Fristen.
6. Frühzeitige Finanzplanung hilft bei der zeitlichen Abstimmung. So lässt sich erkennen, wann wichtige Entscheidungen rund um Einzahlungen und Bezüge anstehen. Mehrere 3a-Konten können einen gestaffelten Bezug über verschiedene Steuerjahre ermöglichen.
Kapitel
00:00 – Willkommen bei «Vorsorge hoch drei»
01:07 – Was sind die Voraussetzungen für die Einzahlung in die Säule 3a?
01:31 – Frist für die Einzahlung in die Säule 3a
03:06 – Steuerliche Abzüge bei Einzahlung in die Säule 3a
04:03 – Arbeitstätigkeit über das gesetzliche Pensionierungsalter hinaus
05:05 – Fallbeispiel
05:44 – Bezugsfristen der Säule-3a-Konten
06:06 – Finanzplan: Wann ist der richtige Zeitpunkt?
06:38 – Gestaffelter Bezug der Säule 3a
07:22 – Eröffnung eines Säule-3a-Kontos über das Referenzalter hinaus
08:10 – Frühpensionierung: Was gilt dann?
08:48 – Fazit
Weiterführende Informationen
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