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Preisangaben bleiben auch nach Zuschlag geheim!

abante Rechtsanwälte

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Preisangaben bleiben auch nach Zuschlag geheim!

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🏛️ Preisangaben bleiben auch nach Zuschlag geheim! VG Berlin, Urteil vom 13.03.2025 (Az.: 2 K 100/23) 📝 Sachverhalt: Die Studierendenschaft einer staatlichen Hochschule verlangte Einsicht in konkrete Preisangaben aus der Beschaffung einer Software. Ziel war, Transparenz über das wirtschaftliche Handeln der Hochschule herzustellen. Die Hochschule verweigerte die Offenlegung und berief sich dabei u. a. auf vergaberechtliche Vertraulichkeitspflichten. Nach erfolglosem Widerspruch machte der AStA den Anspruch für die Studierendenschaft gerichtlich geltend. 💡 Kernpunkt der Entscheidung: Das VG Berlin wies die Klage ab. Zum einen fehlte der Studierendenschaft die Klagebefugnis, da kein Bezug zu studentischen Gruppeninteressen bestand. Zum anderen stehe der geltend gemachte Informationsanspruch der strikte Geheimnisschutz des § 5 Abs. 2 S. 2 VgV entgegen. Diese Pflicht umfasst nicht nur die im Gesetz ausdrücklich genannten Unterlagen, sondern sämtliche schutzwürdigen Inhalte – insbesondere Preisangaben als Kernbereich von Geschäftsgeheimnissen; und zwar auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens. #Vergaberecht #ÖffentlicheAuftragsvergabe #Vergabe #Vergabeverfahren #Vergabeanwalt #AnwaltVergaberecht #Rechtsanwalt #JuristischeErklärungen #RechtEinfachErklärt #Ausschreibungen #EU_Schwellenwerte #Unterschwellenvergabeordnung #Baurecht #Vergabekammer #Rechtsprechung