Der Hahn erklärt Strafrecht - § 111 OWiG Falsche Namensangabe
Der Hahn erklärt Strafrecht
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Der Hahn erklärt Strafrecht - § 111 OWiG Falsche Namensangabe
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Der Hahn erklärt Strafrecht
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00:17 Aufbauschema
01:44 Allgemeines
06:06 Betroffener - Aufkunftspflichtiger
06:26 Auskunftsempfänger
08:10 Umfang der Auskunftspflicht
13:51 Tathandlungsalternativen
17:38 Vollendung der Ordnungswidrigkeit
18:16 Subjektiver Tatbestand
Ein Kanal des Fachgebiets Strafrecht der Hochschule der Polizei
HINWEIS: Die Videos stellen die Rechtslage zum Zeitpunkt des jeweiligen Erscheinens dar und basieren auf Literaturmeinungen sowie Rechtsprechung. Teilweise werden auch kritische Inhalte aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Jede Nutzerin / Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte auf Aktualität sowie Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Onlinevorlesungen nicht sämtliche im Rahmen eines juristischen Studiums behandelten Theorien und Meinungsstreitigkeiten dargestellt werden, sondern nur diejenigen, die nach Auffassung der Dozentinnen und Dozenten des Fachgebietes Strafrecht der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz für unsere Studierenden und die polizeiliche Praxis von Relevanz sind.