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Tatort Steuern - Folge 43 - Verkürzungszuschlag nach § 30a FinStrG: Highlights Anwendungserlass

LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfer Steuerberater

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Tatort Steuern - Folge 43 - Verkürzungszuschlag nach § 30a FinStrG: Highlights Anwendungserlass

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Mehr Spielraum beim Verkürzungszuschlag, aber auch neue Stolperfallen in der Praxis! Mit 1. Jänner 2026 wurde der Anwendungsbereich des Verkürzungszuschlags nach § 30a FinStrG deutlich erweitert. Der neue Anwendungserlass des BMF bringt nun zusätzliche Klarstellungen, wirft aber auch kritische Fragen auf. In dieser Folge von Tatort Steuern erklärt Johannes Prillinger, welche Betragsgrenzen und Zuschlagssätze gelten, wann der Verkürzungszuschlag bei Betriebsprüfungen zur Anwendung kommen kann und warum die richtige Beurteilung finanzstrafrechtlicher Verdachtsmomente entscheidend ist. Außerdem beleuchtet er die Auswirkungen früherer Selbstanzeigen, mögliche Ausschlussgründe und besonders kurze Antragsfristen. Dabei zeigt er auch auf, welche Auslegungen des neuen Erlasses aus Sicht der Verteidigung kritisch zu hinterfragen sind. Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen freut sich unser Experte Johannes Prillinger über eine Nachricht an johannes.prillinger@leitnerleitner.com Jetzt reinhören!