Die Rentenlücke bei Pflege: Was pflegende Angehörige jetzt wissen müssen
Angelika Niedermaier
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Die Rentenlücke bei Pflege: Was pflegende Angehörige jetzt wissen müssen
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Angelika Niedermaier
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Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause? Dann kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in Ihre gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Und genau hier erlebe ich in meinen Beratungen immer wieder ein Problem: Viele pflegende Angehörige wissen überhaupt nicht, dass dieser Anspruch bestehen kann.
In diesem Video erkläre ich Ihnen deshalb, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie viele Stunden Pflege berücksichtigt werden, warum Ihre eigene Arbeitszeit entscheidend ist und was passiert, wenn mehrere Pflegepersonen eingetragen sind.
Besonders wichtig: Wenn sich Ihre persönliche Situation verändert, beispielsweise weil Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren oder der Pflegeaufwand steigt, erfährt die Pflegekasse das nicht automatisch. Sie müssen selbst aktiv werden und die Veränderung melden. Angelika weist außerdem darauf hin, dass der entsprechende Fragebogen nach einer Einstufung nicht immer automatisch bei der Pflegeperson ankommt.
Im Video erfahren Sie unter anderem, welche Voraussetzungen für Rentenbeiträge erfüllt sein müssen, welchen Einfluss Pflegegrad und Versorgungsform haben, was bei mehreren Pflegepersonen passiert, was Sie bei Urlaub oder Krankenhausaufenthalten beachten sollten und wie die sogenannte Flexirente funktioniert.
Außerdem schauen wir auf die geplante Pflegereform 2027. Im aktuellen Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes ist vorgesehen, die Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige künftig auf 70 Prozent der bisherigen Beträge zu begrenzen. Auch die bisherige Möglichkeit, über eine Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze weitere Rentenbeiträge aus der Pflegetätigkeit zu erhalten, soll geändert werden. Diese Änderungen sind Teil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens und damit noch nicht endgültig beschlossen.
Mein Rat: Prüfen Sie Ihre eigene Situation. Gerade wenn Sie schon länger Pflegeperson sind und noch nie Angaben zu Ihrer Rentenversicherung gemacht haben, sollten Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen.
Sind Sie als Pflegeperson eingetragen und zahlt Ihre Pflegekasse bereits Rentenbeiträge für Sie? Oder hören Sie davon heute zum ersten Mal? Schreiben Sie Ihre Erfahrungen gerne in die Kommentare.
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⚠️ Hinweis: Alle Informationen entsprechen dem aktuellen Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder lassen Sie sich individuell beraten.
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