Streitwert bei Urheberrechtsverletzung durch geklautes Foto im Internet | Kanzlei WBS
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Nichts ist ärgerlicher als wenn man das eigene Foto im Internet entdeckt, ohne dass vorher entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Jeder Rechteinhaber – egal ob Fotograf oder Bildagentur – hat regelmäßig alleinige Nutzungs- und Verwertungsrecht an erstellten Lichtbildern. Urheberrechtich geschützte Werke dürfen somit generell nur dann in der eigenen unternehmerischen Kommunikation genutzt werden, wenn der Rechteinhaber einverstanden ist.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/f...
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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/ die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de