Sieg der Meinungsfreiheit
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Am 26. Oktober 2026 hat das Amtsgericht die forensische Gutachterin Dr. Andrea Christidis vom Vorwurf der Beleidigung und der üblen Nachrede freigesprochen. Die mündliche Begründung des Richters fiel bemerkenswert klar aus: Bei der Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem strafrechtlichen Verbot der Schmähkritik neige er dazu, der Meinungsfreiheit großes Gewicht einzuräumen.
Der Richter verwies dabei auf zwei Entscheidungen, darunter den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2024 (1 BvR 820/24). Darin hatte Karlsruhe die Verurteilung eines Aktivisten aufgehoben, der einen Regierungspräsidenten im Protestkontext als „korrupt“ bezeichnet hatte. Das Gericht stellte klar, dass derartige Vorwürfe je nach Gesamtkontext geschützte Werturteile sein können & dass die Meinungsfreiheit insbesondere auch dem Schutz der Machtkritik dient.
Der Freispruch in Göttingen beendete ein Verfahren, das mehr als zwei Jahre zuvor seinen Ausgang genommen hatte. Frau Dr. Christidis war im Sommer 2024 als psychologische Sachverständige in das Strafverfahren gegen den Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich involviert. In dieser Funktion beobachtete sie dessen Behandlung während der Untersuchungshaft und im Gerichtssaal.
Öffentlich thematisierte sie, dass Dr. Füllmich in Hand- und Fußfesseln und unter bewaffneter Bewachung vorgeführt worden sei. Auch entwürdigende Leibesvisitationen – unter anderem kniend auf einem Schemel – waren in sozialen Medien diskutiert worden. In der öffentlichen Diskussion wurden diese Maßnahmen teilweise als „weiße Folter“ bezeichnet. Dr. Andrea Christidis äußerte sich daraufhin scharf über den zuständigen Richter Schindler und nannte ihn unter anderem „charakterlos“, „korrupt“ & bescheinigte ihm einen „widerlichen Charakter“.
Der Freispruch in Göttingen stellt klar, dass die scharfe öffentliche Bewertung dieser Maßnahmen durch eine Verfahrensbeteiligte nicht als strafbare Schmähkritik zu behandeln ist, solange sie im Kontext der Kritik an dienstlichem Handeln bleibt. Sofern die Staatsanwälte nicht in Berufung gehen, endet für Dr. Andrea Christidis eines von vielen aufreibenden Verfahren, die gegen sie als Aktivistin für den Kinderschutz geführt werden.
Die Entscheidung unterstreicht die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass bei der Anwendung der Ehrdelikte der Sinn einer Äußerung unter Berücksichtigung ihres Gesamtkontexts zu ermitteln ist & dass Kritik an der Amtsausübung grundsätzlich ein hohes Maß an Schutz genießt. In diesem Sinne markiert das Urteil vom 26. Oktober 2026 einen Sieg der Meinungsfreiheit – nicht weil jede Form der Kritik erlaubt wäre, sondern weil die Gerichte den engen Ausnahmefall der Schmähkritik nicht vorschnell annehmen dürfen, wenn ein Sachbezug zur Kritik an staatlichem Handeln besteht.
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