Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer: Anzeigepflichten & Verjährungsfristen für Erben und Beschenkte
Steuerberater Stefan Mücke
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Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer: Anzeigepflichten & Verjährungsfristen für Erben und Beschenkte
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Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer: Anzeigepflichten & Verjährungsfristen für Erben und Beschenkte
Erben, Schenker und Beschenkte sind verpflichtet Erwerbe (von Todes wegen oder aus Schenkungen) innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Doch nicht jeder Erwerb ist wirklich anzeigepflichtig. Wann die Anzeigepflicht aufgrund Pflichten anderer entfällt, wann diese immer besteht oder wann diese gegen den Gesetzwortlaut nicht besteht besprechend wir in diesem Video.
Auch besprechen für die Verjährungsfristgen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist erlischt die Steuerschuld und muss nicht mehr gezahlt werden.
gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
§ 30 ErbStG (Anzeigepflichten)
§ 31 ErbStG (Erklärungspflichten)
§ 33 ErbStG (Anzeigepflichten für Dritte wie Banken)
§ 34 ErbStG (Anzeigepflichten für Gerichte und Notare)
Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
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