Steuererklärung: Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzen
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Steuererklärung: Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzen
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Rechtsstand: 19.12.2020
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Insbesondere durch die Corona-Krise arbeiten immer mehr Arbeitnehmer*innen und Selbständige im Homeoffice. Daher stellt sich die Frage, inwieweit man den Fiskus an den Kosten beteiligen kann. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt, da viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Kriterien für ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 1 EStG nicht erfüllen (geschlossener Raum, kein Durchgangszimmer etc. , vgl. separates Video) und damit ein steuerlich Abzug ausgeschlossen wäre. Damit auch Steuerpflichtige Kosten für Arbeiten im Homeoffice von der Steuer absetzen können, die kein steuerlich abzugsfähiges Arbeitszimmer haben (z.B. nur eine Arbeitsecke im Wohnzimmer), lässt der Gesetzgeber für die Jahre 2020 und 2021 pro Kalendertag einen pauschalen Abzug von 5 Euro zu (aber maximal 600 Euro pro Jahr). Was es hier zu beachten gilt, wird in diesem Video erläutert.
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Daniel Denker ist Dipl.-Finanzwirt, Master of Arts in Taxation, hat das Steuerberaterexamen erfolgreich abgelegt und ist derzeit als Betriebsprüfer in der Finanzverwaltung tätig. Ferner bildet er Finanzbeamte und Steuerberater aus. Dieses Video ist nicht in dienstlicher Eigenschaft erstellt worden und gibt lediglich die persönlichen Einschätzungen des Referenten wieder. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.steuer-webinar.de.
Dieses Video beinhaltet keine steuerliche Hilfeleistung im Sinne des StBerG. Von den Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters im Sinne des StBerG wird sich hiermit ausdrücklich distanziert. Die Webinare / Videos / Seminare ersetzen keine individuelle Steuerberatung und werden als solche auch nicht beworben.
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Der Referent übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser , welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind immer im Einzelfall zu prüfen und können in diesem Einzelfall von Darstellungen und Informationen im Video abweichen.